causasportnews / 1215/12/2024, 29. Dezember 2024

(causasportnews / red. / 29. Dezember 2024) Jeweils zum Jahresende rückt er wieder in die Schlagzeilen, und das seit dem 29. Dezember 2014, nachdem sich ein Jahr zuvor, am 29. Dezember 2013, ein Drama ereignet hatte, das die Sport- und die restliche Welt noch immer erschüttert. An jenem 29. Dezember 2013 verunfallte der ehemalige Formel 1-Champion Michael Schumacher in Méribel in den französischen Alpen beim Skifahren. Nach sieben Weltmeistertiteln in der Königsklasse, 91 Renn-Siegen und 155 Podest-Platzierungen wurde ihm beim Skifahren ein unpräparierter Pistenabschnitt zum Verhängnis: Er zog sich bei einem Sturz irreversible Kopfverletzungen zu. Welcher Zynismus – welch’ ein Drama! Von 1991 bis 2012 überstand der wohl charismatischste und resultatmässig (zusammen mit Lewis Hamilton) erfolgreichste Formel 1-Fahrer der Neuzeit die bekanntlich nicht ungefährlichen Rennen, beim Freizeit-Skifahren schlug das Schicksal unbarmherzig zu. An jenem 29. Dezember 2013 nahm das Drama um den Sport-Star seinen Anfang. Seither ist der Deutsche, der sein Leben seit geraumer Zeit am Genfersee verbringt, der Öffentlichkeit entrückt. Das Drama um Michael Schumacher, der am 3. Januar 2025 56 Jahre alt wird, geht jetzt dann ins zwölfte Jahr. Ein Ende dieser Tragödie ist nicht abzusehen. Die Spekulationen um den Gesamt- und insbesondere den Gesundheitszustand des ehemaligen Stars auf allen Formel 1-Pisten werden weitergehen.
Das Drama um den Deutschen ist auch eine (betrübliche) Medien-Geschichte. Die Familie des Sportidols schirmt den verunfallten Champion konsequent von der Aussenwelt ab. Eine Vorgehensweise, welche natürlich im Medien-Business, das heute weitgehend auch voyeuristische Züge aufweist, schlecht ankommt; wobei man sich insbesondere die Trilogie des Sportes, nach dem er funktioniert, zu vergegenwärtigen hat. Einen Teil des Sport-Business’ machen die Medien aus – neben dem realen Sport und dem Kommerz; im vergleichbaren, professionellen Fussball werden immer wieder als Basis-Elemente pointiert genannt: Fussball ist eben Fussball (Sport), Fernsehen (Medien) und Flaschenbier (Kommerz). Das mag in der «Causa Michael Schumacher» eine Erklärung dafür sein, dass die Öffentlichkeit einen Anspruch darauf zu haben glaubt, am Schicksal um den Verunfallten und Verletzten permanent teilhaben zu dürfen. Selbstverständlich kann ein solches Recht auf öffentliche Anteilnahme an dem Schicksal dieses Sport-Idols nicht damit begründet werden, Michael Schumacher sei eine «relative Person der Zeitgeschichte» (vgl. hierzu etwa die Ausführungen im «Basler Kommentar», 7. Auflage, 2022, Rz. 20 zu Art. 28 ZGB), weshalb die Öffentlichkeit, vor allem repräsentiert durch die Medien, auch ein Recht habe, den aktuellen Werdegang des verunglückten Sportlers mitzuverfolgen. Was völlig verfehlt ist, da hier der Persönlichkeitsschutz (Art. 28 des Schweizerischen Zivilgesetzbuches, ZGB) zum Tragen kommt, z.B. hier vordergründig das Recht des ehemaligen, herausragenden Sportlers am eigenen Bild (bezüglich des Verunglückten) und somit jede Wiedergabe von Fotos verhindert werden kann. Nur wenige wissen, wie sich der Gesundheitszustand von Michael Schumacher derzeit präsentiert. Nicht mehr der strahlende Renn-Sieger steht nun im Zentrum des Interesses, sondern die nach der brillanten Karriere vom Skiunfall malträtierte Person. Es geht also (auch) um die Privat-, Geheim- und Intimsphäre («Basler Kommentar», Rz. 23 ff. zu Art. 28 ZGB), die es zu wahren und zu sichern gilt, falls dies die Familie des Sportlers so wünscht. Dies heisst vor allem, dass verhindert werden darf, dass Bild-Aufnahmen des verunfallten Sportlers in die Öffentlichkeit gelangen. In dieser Hinsicht geht die Familie Schumacher rigoros gegen alle Versuche vor, dass aktuelle Bild-Aufnahmen von Michael Schumacher nach aussen getragen werden. Sie geht hier, falls notwendig, gegen natürliche und juristische Personen, die an solchen Persönlichkeitsverletzungen mitwirken (Art. 28 Abs. 1 ZGB), konsequent, auch zivilrechtlich, vor. Diese Situation «motiviert» auch immer wieder Ganoven und halbseidene Gestalten dazu, z.B. Bilder und Informationen über den Zustand des Verunglückten öffentlich zu machen; vor Erpressungen wird nicht zurückgeschreckt. Es scheint fast an der Tagesordnung zu sein, dass die Familie mit entsprechenden Erpressungsversuchen (Geld gegen Veröffentlichungsverzicht) behelligt wird. Eine Zeitung sprach in diesem Zusammenhang kürzlich von «Jagdszenen am Genfersee»; im Artikel («Tages-Anzeiger», Zürich, 21. Dezember 2024) wird beschrieben, wie Erpresser mit dem Drama und mit der Situation um Michael Schumacher durch angedrohte Bild-Veröffentlichungen Kasse machen wollen. Demnach muss geradezu von einer mehr als betrüblichen Perpetuierung des Dramas auf anderer Ebene nach dem Unfall vom 29. Dezember 2013 auf anderer Ebene gesprochen werden.
