causasportnews / Nr. 1112/02/2024, 20. Februar 2024

(causasportnews / red. / 20. Februar 2024) Die Kernkompetenz eines Boxers besteht darin, mit den Fäusten zuzuschlagen. Das gilt selbstverständlich auch für die Frauen, die sich in dieser Männerdomäne bewegen. Die Feststellung gilt zudem nur für die Tätigkeiten im Boxring. Ein Boxer oder eine Boxerin darf ausserhalb des Ringes alles, nur nicht zuschlagen, schon gar nicht mit anderen Mitteln als mit den Fäusten; mit diesen grundsätzlich auch nicht. Dieses Thema bildet derzeit einen Berufungs-Prozessgegenstand, der am Berner Obergericht verhandelt wird. Die im Berner Oberland wohnhafte, ehemalige Boxweltmeisterin mit Brasilianischen Wurzeln, Viviane Obenauf Tagliavini, wurde Ende 2022 vom Regionalgericht Oberland in Thun wegen Mordes an ihrem Ehemann verurteilt und mit 16 Jahren Gefängnis sowie mit Landesverweisung bestraft. Die heute 37jährige Ex-Kampfsportlerin bestritt nach dem gewaltsamen Tod ihres Mannes, der in Interlaken einen Gastronomie-Betreib führte und als «Kult-Wirt» galt, jede Schuld, wurde aber aufgrund von Indizien verurteilt. Anmerkung: Indizien lassen Schlüsse zu, sind aber auch wissenschaftliche Beweise, die entsprechend gewürdigt werden.
Das Regionalgericht sah es als erwiesen an, dass Viviane Obenauf Tagliavini ihren Mann mit einem Baseballschläger niedergeschlagen und im Rahmen der Tat mehr Gewalt angewendet habe, als nötig gewesen wäre, um die Tötung des Opfers zu erwirken. Nach Auffassung des Regionalgerichtes hat die Ex-Weltmeisterin also unzulässigerweise ausserhalb des Rings zugeschlagen und zudem derart intensiv mit einer Schlaghilfe, dass die Tat als Mord qualifiziert wurde.
Nun kämpft die im Ring als schlagkräftig gerühmte Frau um einen Freispruch und lässt im seit Montag laufenden Berufungsprozess durch ihren Rechtsbeistand verschiedenste Theorien, die seine Klientin entlasten sollen, vortragen. Es kämen für die Tat auch andere Personen in Frage, ein reelles Tatmotiv sei nicht ersichtlich, die Polizei wolle der Brasilianerin eine Tat in die Schuhe schieben und habe kriminaltechnisch unkorrekt gearbeitet. Es gäbe weder schlüssige Beweise noch logische Schlussfolgerungen, wehrt sich der Verteidiger der Ex-Boxerin im Berufungsverfahren. Ein Tatmotiv sei zudem nicht ersichtlich. Kurzum: Sie sieht sich als Justizopfer. Es sei wahrscheinlicher, dass ein unberechenbarer Ex-Freund ihres Mannes oder ein Angestellter in seinem Gastro-Betrieb, dem kurz vor der Tat gekündigt worden sei, die Verantwortung für den Mord tragen müsse. Anmerkung: Gemeinhin hat eine beschuldigte und angeklagte Person nicht den Beweis der Unschuld, sondern die Anklage den Beweis der Schuld zu erbringen. Dieser Grundsatz wird im Berner Berufungsprozess in einem Schlagabtausch zwischen Anklage und Verteidigung offenbar wild durcheinandergewirbelt.
Taten mit Protagonistinnen und Protagonisten aus dem Box-Milieu sind meistens schillernd und bewegen sich weitgehend im Bereich der niedrigen, menschlichen Instinkte. Wenn es um Tathandlungen ausserhalb des Boxrings, die Leib und Leben betreffen, geht, sind Abgrenzungsfragen delikat. Soll denn ausserhalb des Kampfplatzes verboten sein, was im Ring gefordert wird, nämlich den Gegner mit den Fäusten kampfunfähig zu schlagen? Auch zumindest Verletzungen werden, obwohl dies Box-Befürworter immer in Abrede stellen, bei dieser Sportausübung in Kauf genommen. Geschieht eine Tat allerdings mit einem Baseballschläger, gibt es für solche Handlungen selbstverständlich keine Rechtfertigung. Der durch die erfolgte Berufung der ehemaligen Weltmeisterin notwendig gewordene Berufungsprozesses wird noch ein paar Tage dauern. Auch wenn in diesem Fall keine direkten Beweise gegen die vor Schranken des Berner Obergerichts stehende Ex-Boxerin, für die weiterhin die Unschuldsvermutung gilt, vorliegen, würde es dennoch verblüffen, wenn Viviane Obenauf Tagliavini den Berner Gerichtssaal zum Wochenende als freigesprochene Frau verlassen könnte.
