Bussengelder der FIA ausser Kontrolle?

causasportnews / Nr. 1072/10/2023, 24. Oktober 2023

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(causasportnews / red. / 24. Oktober 2023) Zu behaupten, die Formel 1 sei derzeit an Spannung kaum zu überbieten, wäre wohl einigermassen übertrieben. Dies hängt nicht nur damit zusammen, dass Max Verstappen trotz des erneuten WM-Titelgewinns 2023 nach wie vor siegeshungrig ist, wie beim Grossen Preis der USA am Wochenende in Austin (Texas). Der Vollerfolg wird auch in den letzten vier Rennen dieser Saison vor allem über den niederländisch-belgischen Champion gehen. Fällt im Motorsport auf dieser Ebene das Überraschungs-Moment weg, hilft in der Regel eine Disqualifikations-Orgie, wie sie sich nun in Amerika ereignet hat. Die Verletzung der technischen Regularien in dieser Sportart, in der vor allem das extrem komplexe und komplizierte Sportgerät «Auto» im Mittelpunkt des Geschehens steht, hat am letzten Formel 1-GP dafür gesorgt, dass die Rangliste erst lange nach der Ziel-Durchfahrt der Autos in Austin feststand. Vor allem die Disqualifikation des während vieler Jahren erfolgreichsten Fahrers, Lewis Hamilton, sorgte für mehr als nur Gesprächsstoff. Der Rekord-Weltmeister beendete das Rennen auf dem zweiten Platz, bevor er von der Rennleitung wegen reglementswidrig montierten Bodenplatten am Mercedes aus der Rangliste gestrichen wurde.

Zeit also für Gesprächsstoff der anderen Art, für welchen aktuell die Fédération Internationale de L’automobile (FIA) mit Sitz in Paris sorgt. Unter der Ägide dieses Weltverbandes bewegt sich auch das Milliarden-Unternehmen Formel 1. Der Motorsport-Weltrat der FIA hat vor ein paar Tagen beschlossen, dass bei Satzungsverletzungen Bussen (sie werden grundsätzlich unter den Begriff der Vereinsstrafen subsumiert; vgl. Urs Scherrer, Sportrecht, 2001, 181 ff.), die auch in der Königsklasse des Automobil-Rennsports immer wieder ausgefällt werden, bis zu einer Million Euro verhängt werden können. Bis jetzt konnten beim Vorliegen von Sanktions-Tatbeständen lediglich Bussen bis zu 250 000 Euro ausgefällt werden. Die FIA begründet diesen Entscheid damit, dass die Bussen-Obergrenze während der letzten zwölf Jahre unverändert geblieben sei und den aktuellen Umständen des modernen Rennsports nicht immer gerecht würden. Die Fahrer sprechen davon, dass das Thema «Bussen» so aus dem Ruder laufe. Mercedes-Pilot George Russell äusserte sich verärgert und hielt fest, dass das neue Bussensystem «ausser Kontrolle» geraten sei. Immerhin würden auch einige Fahrer in der obersten Liga des Motorsports keine Million Euro verdienen.- Dazu ist zu sagen, dass die nun festgelegte Million Euro eine Obergrenze bildet und eine allfällige Busse aufgrund des konkreten Falles, also etwa des Reglementsverstosses, festgelegt wird. Für die Fahrer bildet auch der Umstand, dass ausgefällte und von der FIA vereinnahmte Bussen angeblich irgendwo im Verbands-Dickicht versickern, ein Grund zur Unzufriedenheit. Grenzen für die Festlegung der Bussen setzt natürlich auch das Recht. Obwohl die FIA ihren Sitz in Frankreich hat, dürften der Rechtsrahmen für Bussen nach Schweizerischem Recht nicht unberücksichtigt bleiben, dies vor allem deshalb, weil der Internationale Sport-Schiedsgerichtshof seinen Sitz in Lausanne hat und Bussen-Entscheide letztlich in der Schweiz überprüft würden. Werden Bussen, was hier einmal in den Raum gestellt wird, nach Schweizerischem Recht beurteilt, sind vor allem die Artikel 160 ff. des Schweizerischen Obligationenrechts (OR), die im Sanktionsrecht und bei der Ausfällung von Bussen analog angewendet werden können, zu beachten. Insbesondere müssen ausgefällte Bussen, die in diesem Rahmen als Vereinsstrafen zu qualifizieren sind (gestützt auf Art. 70 des Schweizerischen Zivilgesetzbuches, ZGB), verhältnismässig sein. Wenn also ein Formel 1-Fahrer, der keine Million Euro verdient, aufgrund eines Reglementsverstosses mit einer Million Euro gebüsst würde, wäre das unverhältnismässig. Das Gericht hätte sog. übermässig hohe «Bussen» nach pflichtgemässem Ermessen (Art. 4 ZGB) herabzusetzen. Die neue Festlegung der Bussen-Obergrenze mag auf den ersten Blick exorbitant erscheinen, dem Sanktionsrecht der FIA unterstellte Personen sind diesem Bussen-Rahmen jedoch nur theoretisch ausgesetzt. Im Bereich der Rechtsanwendung (Festlegung der Bussen-Höhe) muss u.a. den gegebenen Umständen und dem Verschulden des Betroffenen Rechnung getragen werden (vgl. dazu zudem grundsätzlich Urs Scherrer / Rafael Brägger, in: Basler-Kommentar, Zivilgesetzbuch I, Basel, 2022, Rz. 18 ff. zu Art. 70 ZGB).