causasportnews / Nr. 1096/01/2024, 1. Januar 2024

(causasportnews / red. / 1. Januar 2024) Nachdem die Weihnachtstage 2023 überstanden sind und sich die Neujahrsfestivitäten dem Ende zuneigen, kann sich die (Sport-)Welt wieder weltlicheren Dingen zuwenden als den Geschichten um Weihnachtsmänner & Co. Etwa dem als «Kettensäge-Mann» bekannt gewordenen, ehemaligen Deutschen Klasse-Torhüter Jens Lehmann. Er ist der Hauptakteur in einem bizarren, nachbarschaftlichen Streit, der sich im Starnberg bei München ereignete und noch Ende des vergangenen Jahres das Amtsgericht des Nobel-Ortes beschäftigte. Die skurrile Geschichte wird nun am Landgericht Starnberg eine Fortsetzung finden.
Es ging um Seesicht, die der heute 54jährige Torwart, der anlässlich der Fussball-WM-Endrunde 2006 den Karriere-Höhepunkt erlebte, zum Täter werden liess: Weil sein Nachbar, nach Auffassung des Ex-Sportlers, ihm mit einer Garagenbaute die Sicht auf den Starnbergersee versperrt hatte und der Streit hierüber unter den involvierten Beteiligten nicht friedlich beigelegt werden konnte, beschädigte offensichtlich Jens Lehmann die störende Garage des 92jährigen Nachbarn Walter Winkelmann mit einer Kettensäge. Die Überwachungskameras hielten den Vorfall weitgehend fest, nämlich, wie der wegen verschiedener Delikte Beschuldigte den Garagenrohbau des Nachbars bestieg und die Motor-Säge an einen Balken ansetzte; die Sägehandlung selbst wurde nicht aufgezeichnet, liess sich aber offenbar vom Gericht nachvollziehen.
Jens Lehmann wähnte sich als Justiz-Opfer, für das Amtsgericht Starnberg gab es offenbar keine Zweifel. Es verurteilte den «Kettensäge-Mann», kurz bevor der Weihnachtsmann das Szepter auch am Sternbergersee übernahm, wegen Sachbeschädigung, Polizisten-Beleidigung und wegen Betrugsversuchs. Es belegte ihn mit einer Geldstrafe von insgesamt 420 000 Euro. Nun hat Staatsanwalt Stefan Kreutzer Berufung gegen das Urteil eingelegt; «nur» eine Geldstrafe findet er zu milde. Vor dem Amtsgericht hatte er einen Schuldspruch gefordert und eine Haftstrafe von zehn Monaten auf Bewährung sowie eine Geldauflage von 216 000 Euro beantragt. Der Prozess gegen den nun als «Kettensäge-Mann» abgestempelten Jens Lehmann geht also in die Verlängerung. Noch nicht bekannt geworden ist, ob der Ex-Torhüter ebenfalls in Berufung gehen wird (derzeit gilt für den Beschuldigten die Unschuldsvermutung). Wie dem auch sei. Es scheint eher unwahrscheinlich zu sein, dass der bis dato unbescholtene Top-Sportler aus dieser «Nummer» ungeschoren herauskommt. Die grosse Frage wird auch nach Abschluss dieses Prozesses bleiben, von welchem Teufel Jens Lehmann geritten wurde, als er sich am beschaulichen See in Starnberg in Selbstjustiz mit einer Kettensäge übte.
