causasportnews / 1193/10/2024, 24. Oktober 2024
(causasportnews / red. / 24. Oktober 2024) «Seldwyla» ist immer und überall in der Schweiz – und immer mehr. Schildbürgerstreiche sind an der Tagesordnung. Auch jener, der sich gegen einen der berühmtesten Schweizer richtet, den besten Tennisspieler, den die Schweiz je hatte, den 43jährigen Roger Federer, der 2022 nach einer glanzvollen Laufbahn zurückgetreten ist. Schon lange vor seinem Rücktritt begann der Super-Star mit dem Bau einer Residenz, die zwar als «Villa» bezeichnet wird, aber eher einem Refugium gleicht. Auf rund 16 000 Quadratmetern errichtete der König der Filzbälle ein eigentliches Dörfchen am Zürichsee, gleichsam ein «Roger village», mit allem, was das Leben eines Stars nach vollendeter Aktiv-Karriere lebenswert macht. Das Refugium ist bald bezugsbereit, doch fehlt noch ein Mosaik-Steinchen zur Glücksvollendung: Am Seeufer, im beschaulichen Kempraten bei Rapperswil, möchte Roger Federer eine bestehende Baute abbrechen und ein Bootshaus errichten lassen. Das ist wohl verständlich, denn ein Anwesen direkt am See verlangt geradezu nach einem Seezugang, um auch die Schönheiten des Zürichsees intensiv geniessen zu können. Auch dieses Projekt war «à la bonne route», doch nun erfolgte ein Tiefschlag für den «Maestro», wie die Medien berichten. Vor ein paar Wochen wurden von der Stadt Rapperswil-Jona und dem Kanton St. Gallen das entsprechende Bootshaus-Projekt bewilligt. Doch nun grätscht das Bundesamt für Umwelt (Bafu) dazwischen und erhebt eine sog. «Behördenbeschwerde». Diese weist in der Praxis Seltenheitswert auf und greift mehrheitlich nur bei klaren Rechtsverletzungen. Diese scheinen gemäss Bafu in der «Causa Roger Federer» vorzuliegen, was bedeutet, dass das Bundesrecht, über das das Bafu zu wachen hat, durch die Gemeinde Rapperswil-Jona und den Kanton St. Gallen krass verletzt wird. Zur Rechtslage äussert sich das Bundesamt nicht, und man verschanzt sich hinter einem laufenden Verfahren. Womit man wieder in «Seldwyla» und bei einem Schildbürgerstreich angelangt wäre.
Natürlich gilt in der Schweiz die auch verfassungsrechtlich hochgehaltene Rechtsgleichheit (Art. 8 der Bundesverfassung, BV). Für Roger Federer gilt diese Verfassungsbestimmung wie für alle andern Menschen in der Schweiz ebenfalls. Allerdings ist auch die Bieg- und Beugsamkeit des Rechts ein Faktum. Irrig sind diejenigen Menschen, welche grundsätzlich glauben, von beispielsweise einem Gericht erhalte man Gerechtigkeit; vielmehr gibt es Urteile, die natürlich auch deckungsgleich mit dem Gerechtigkeitsempfinden sein können. Bezüglich der Vorgehensweise des Bafu dürfen schon Fragezeichen gesetzt werden. Dass die Gemeinde sowie der Kanton St. Gallen im Bewilligungsverfahren das Bundesrecht derart krass verletzt haben sollen, ist wohl eher nicht anzunehmen. Also geht es wohl wieder einmal um Neid grüner Militanter, welche auch mit Zugängen Privater zu den Seen nicht mit sich spassen lassen (gerade im Bafu soll sich eine Ansammlung von Grünen und Linken tummeln – dicitur; offenbar hat dort auch niemand gemerkt, dass das Wimbledon-Turnier auf dem grünen Rasen gespielt wird und nicht auf Beton). Soll auch noch jemand argumentieren, Roger Federer als herausragende Sportler-Persönlichkeit, werde hier gleich behandelt wie jeder andere Bürger auch; vor allem, weil die «anderen Bürger» ja auch nicht derart erfolgreich sind wie Roger Federer es war. Dabei geht es nicht primär und unmittelbar um den Sport. Der «Maestro» war und ist immer noch einer der herausragendsten Botschafter unseres Landes in der ganzen Welt. Die Schweiz mit allen ihren Bundesämtern sollte es ihm danken, als ihn mit juristischen Spitzfindigkeiten zu quälen. Also müsste hier wohl von einer krassen Ungleichheit zu Gunsten des Tennis-Stars im Ruhemodus gesprochen werden. Der Mann hat derart viel für uns und das Image unseres Landes getan (wie nicht einmal alle Tourismus-Organisationen der Schweiz zusammen), weshalb hier ein derartiger Schildbürgerstreich, wohl vor dem Hintergrund von Neid und Missgunst, absolut fehl am Platz ist. Muss Kempraten wirklich zum «Seldwyla» am Zürichsee werden? Man kann also nur an die Beamten im Bafu appellieren: «Lasst doch jetzt dem Roger sein Böötli-Vergnügen» und verzichtet auf juristisches «Laubsägele»!
«Seldwyla» existiert derzeit auch ein paar Kilometer von Roger Federers Anwesen entfernt, in Stäfa. Dort gibt es im Moment keine Bewilligungen für sog. «Sauna-Gondeln». Im Seebereich wurden ausrangierte Skiliftgondeln zu Schwitzkästen umgebaut. Das geht nach Auffassung des Amtes für Abfall, Wasser, Energie und Luft (Awel) nicht, weil dies alles nicht in Einklang mit der geltenden Bau- und Zonenordnung in Stäfa stehe. Das Kernstück der amtlichen Begründung lässt tief blicken: Schwitzen sei eben kein Wassersport. – Quod erat demonstrandum.