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Roger Federer gibt auf!

causasportnews / 1197/11/2024, 4. November 2024

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(causasportnews / red. / 4. November 2024) Diese Wende war nicht unbedingt zu erwarten, doch jetzt ist es klar: Der Ex-Tennis-Professional Roger Federer verzichtet auf seinem rund 16 000 Quadratmeter grossen Anwesen in Kempraten/Rapperswil, auf dem mehrere Gebäude im Entstehen begriffen sind oder bereits fertig gebaut wurden, auf die Errichtung eines umstrittenen Bootshauses. Dieses Projekt am Zürichsee bildet seit Jahren ein Politikum. Nachdem die Bewilligung für das geplante Bootshaus von Kanton (St. Gallen) und Gemeinde (Rapperswil) bewilligt wurde, versuchte das Bundesamt für Umwelt (Bafu) mit einer äusserst selten erhobenen «Behördenbeschwerde» den Realisierungswillen von Roger Federer zu brechen (vgl. auch causasportnews vom 24. Oktober 2024). Jetzt scheint Roger Federer der Geduldsfaden gerissen zu sein. Aufgeben entspricht zwar grundsätzlich nicht dem Naturell des ehemaligen Champions, weder im Sport noch sonstwo. Aber wenn die Sinnfrage gestellt werden muss, ist der ehemalige Top-Spieler der Letzte, der sich gegen Widerstände zuhauf zur Wehr setzen würde. Wenn es nun um das geplante Bootshaus am Zürichsee geht, das von vielen Seiten bekämpft wird, zuletzt von einem als geradezu sektiererisch agierenden Bundesamt, scheint der «Maestro» der Filzbälle genug realistisch zu sein, um sich nicht weiter von Behörden, Ämtern und militanten Umwelt-Ideologen, die nach Bekanntwerden des Bootshaus-Verzichts in Jubel (!) ausgebrochen sein sollen, zermürben zu lassen; er gibt auf! Eben wohl aus Vernunftgründen wirft er das Handtuch.

Ein kleiner Trost bleibt dem 43jährigen Ex-Top-Spieler: Er wird seinem Bootsvergnügen am idyllischen Zürichsee trotz allem frönen können. Er darf einen 20 Meter langen Steg erstellen sowie eine Zufahrtsrinne ausheben, damit er mit seinem Boot aus- und einfahren kann, ohne den Seeboden zu tangieren. Es ist ihm erlaubt, den Seegrund auf 140 Quadratmetern abzugraben. Bauen darf Roger Federer auch eine neue Bootsanlegestelle, was den Abbruch der bestehenden Bootshaab (Hafen) bedingt. Diese Bewilligungen sind rechtskräftig.

Die Moral der Geschichte: Nicht nur Siege von Top-Athleten auf den Sportplätzen machen Menschen glücklich. Von einem Vorhaben abzurücken, bereitet in vielerlei Hinsicht und für viele Menschen Freude – auch wenn es durchwegs nur Schadenfreude ist.

Jetzt lasst doch dem Roger sein Böötli-Vergnügen!

causasportnews / 1193/10/2024, 24. Oktober 2024

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(causasportnews / red. / 24. Oktober 2024) «Seldwyla» ist immer und überall in der Schweiz – und immer mehr. Schildbürgerstreiche sind an der Tagesordnung. Auch jener, der sich gegen einen der berühmtesten Schweizer richtet, den besten Tennisspieler, den die Schweiz je hatte, den 43jährigen Roger Federer, der 2022 nach einer glanzvollen Laufbahn zurückgetreten ist. Schon lange vor seinem Rücktritt begann der Super-Star mit dem Bau einer Residenz, die zwar als «Villa» bezeichnet wird, aber eher einem Refugium gleicht. Auf rund 16 000 Quadratmetern errichtete der König der Filzbälle ein eigentliches Dörfchen am Zürichsee, gleichsam ein «Roger village», mit allem, was das Leben eines Stars nach vollendeter Aktiv-Karriere lebenswert macht. Das Refugium ist bald bezugsbereit, doch fehlt noch ein Mosaik-Steinchen zur Glücksvollendung: Am Seeufer, im beschaulichen Kempraten bei Rapperswil, möchte Roger Federer eine bestehende Baute abbrechen und ein Bootshaus errichten lassen. Das ist wohl verständlich, denn ein Anwesen direkt am See verlangt geradezu nach einem Seezugang, um auch die Schönheiten des Zürichsees intensiv geniessen zu können. Auch dieses Projekt war «à la bonne route», doch nun erfolgte ein Tiefschlag für den «Maestro», wie die Medien berichten. Vor ein paar Wochen wurden von der Stadt Rapperswil-Jona und dem Kanton St. Gallen das entsprechende Bootshaus-Projekt bewilligt. Doch nun grätscht das Bundesamt für Umwelt (Bafu) dazwischen und erhebt eine sog. «Behördenbeschwerde». Diese weist in der Praxis Seltenheitswert auf und greift mehrheitlich nur bei klaren Rechtsverletzungen. Diese scheinen gemäss Bafu in der «Causa Roger Federer» vorzuliegen, was bedeutet, dass das Bundesrecht, über das das Bafu zu wachen hat, durch die Gemeinde Rapperswil-Jona und den Kanton St. Gallen krass verletzt wird. Zur Rechtslage äussert sich das Bundesamt nicht, und man verschanzt sich hinter einem laufenden Verfahren. Womit man wieder in «Seldwyla» und bei einem Schildbürgerstreich angelangt wäre.

Natürlich gilt in der Schweiz die auch verfassungsrechtlich hochgehaltene Rechtsgleichheit (Art. 8 der Bundesverfassung, BV). Für Roger Federer gilt diese Verfassungsbestimmung wie für alle andern Menschen in der Schweiz ebenfalls. Allerdings ist auch die Bieg- und Beugsamkeit des Rechts ein Faktum. Irrig sind diejenigen Menschen, welche grundsätzlich glauben, von beispielsweise einem Gericht erhalte man Gerechtigkeit; vielmehr gibt es Urteile, die natürlich auch deckungsgleich mit dem Gerechtigkeitsempfinden sein können. Bezüglich der Vorgehensweise des Bafu dürfen schon Fragezeichen gesetzt werden. Dass die Gemeinde sowie der Kanton St. Gallen im Bewilligungsverfahren das Bundesrecht derart krass verletzt haben sollen, ist wohl eher nicht anzunehmen. Also geht es wohl wieder einmal um Neid grüner Militanter, welche auch mit Zugängen Privater zu den Seen nicht mit sich spassen lassen (gerade im Bafu soll sich eine Ansammlung von Grünen und Linken tummeln – dicitur; offenbar hat dort auch niemand gemerkt, dass das Wimbledon-Turnier auf dem grünen Rasen gespielt wird und nicht auf Beton). Soll auch noch jemand argumentieren, Roger Federer als herausragende Sportler-Persönlichkeit, werde hier gleich behandelt wie jeder andere Bürger auch; vor allem, weil die «anderen Bürger» ja auch nicht derart erfolgreich sind wie Roger Federer es war. Dabei geht es nicht primär und unmittelbar um den Sport. Der «Maestro» war und ist immer noch einer der herausragendsten Botschafter unseres Landes in der ganzen Welt. Die Schweiz mit allen ihren Bundesämtern sollte es ihm danken, als ihn mit juristischen Spitzfindigkeiten zu quälen. Also müsste hier wohl von einer krassen Ungleichheit zu Gunsten des Tennis-Stars im Ruhemodus gesprochen werden. Der Mann hat derart viel für uns und das Image unseres Landes getan (wie nicht einmal alle Tourismus-Organisationen der Schweiz zusammen), weshalb hier ein derartiger Schildbürgerstreich, wohl vor dem Hintergrund von Neid und Missgunst, absolut fehl am Platz ist. Muss Kempraten wirklich zum «Seldwyla» am Zürichsee werden? Man kann also nur an die Beamten im Bafu appellieren: «Lasst doch jetzt dem Roger sein Böötli-Vergnügen» und verzichtet auf juristisches «Laubsägele»!

«Seldwyla» existiert derzeit auch ein paar Kilometer von Roger Federers Anwesen entfernt, in Stäfa. Dort gibt es im Moment keine Bewilligungen für sog. «Sauna-Gondeln». Im Seebereich wurden ausrangierte Skiliftgondeln zu Schwitzkästen umgebaut. Das geht nach Auffassung des Amtes für Abfall, Wasser, Energie und Luft (Awel) nicht, weil dies alles nicht in Einklang mit der geltenden Bau- und Zonenordnung in Stäfa stehe. Das Kernstück der amtlichen Begründung lässt tief blicken: Schwitzen sei eben kein Wassersport. – Quod erat demonstrandum.