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(causasportnews / red. / 26. August 2025) Es wird immer schlimmer auf den Schweizer Fussballplätzen im Amateur-Sport. Schiedsrichter sind sich nicht nur vermehrt Anfeindungen aller Art ausgesetzt, sondern sie werden immer übler angepöbelt, getreten, geschlagen, bespuckt, usw. So könne es nicht weitergehen, findet der Jurist und Nationalrat der Schweizerischen Volkspartei (SVP), Lukas Reimann. Zwar unternehmen die Sportverbände immer mehr, etwa durch konsequente Sanktionierungen von Übeltätern, um Schiedsrichter in den verschiedensten Sportarten zu schützen. Doch offensichtlich ist das zuwenig. So hat nun der sport-begeisterte Bundes-Parlamentarier Lukas Reimann aus dem Kanton St. Gallen mit 29 Mit-Streitern aus allen politischen Parteien die Landesregierung aufgefordert, dem wilden Treiben im Sport und den Anfeindungen gegenüber den Unparteiischen härter zu begegnen und einen verbesserten strafrechtlichen Schutz der Schiedsrichter ins Auge zu fassen.
Der Bundesrat ist sich der Problematik von Übergriffen aller Art gegenüber Schiedsrichtern bewusst. Die Landesregierung findet allerdings, die in Kraft befindlichen, strafrechtlichen Normen zum Schutz von Leib und Leben (auch) von Schiedsrichtern seien ausreichend, ebenso in punkto Ehrverletzungstatbeständen. Auch rüde, verbale Attacken gegenüber Schiedsrichtern könnten mit den bestehenden Mitteln des Strafrechts bekämpft werden. Nationalrat Reimann ist enttäuscht über die ablehnende bundesrätliche Haltung. Die bestehenden Strafnormen zeigten schliesslich, dass diese offensichtlich nicht ausreichten, um das Übel an der Wurzel anzupacken. Es brauche griffigere Strafbestimmungen, meint er. Der Bundesrat ist der Meinung, dass der strafrechtliche Schutz für eine bestimmte Opfergruppe, wie der Schiedsrichter, nicht zu stark einen Niederschlag im Strafgesetz finden dürfe. Lukas Reimann und Kollegen sehen das anders. Mit Verweis auf die Verhältnisse in Italien – dort werden neu Schieds- und Linienrichter explizit strafrechtlich geschützt – soll nun das Schweizerische Bundesparlament das staatliche Sanktionsrecht entsprechend verschärfen. Der 42jährige Nationalrat und Sport-Fan sieht jedenfalls gute Chancen, dass ihm das Parlament folgen würde und Schiedsrichter künftig besser geschützt werden könnten.
(causasportnews / red. / 25. August 2025) Der 63jährige Top-Springreiter Pius Schwizer sorgt derzeit vor allem ausserhalb sportlicher Aktivitäten für Schlagzeilen. Vor ein paar Tagen wurden auf seinem Hof in Oensingen (Solothurn) Pferde beschlagnahmt, weil der Elite-Sportler Schulden haben soll; und das nicht zu knapp. Die Rede ist von Forderungen in der Höhe von rund 600 000 Schweizer Franken gegen den Pferdesportler, welche den Grund offenbar in der Corona-Pandemie haben. Diese Forderungen gegen den Top-Pferdesportler, der Titel und Medaillen an Welt-, Europa- und Schweizer Meisterschaften sowie an Olympischen Spielen zuhauf sammelte, wurden von den Gläubigern in Betreibung gesetzt. In diesem Zusammenhang erfolgten gemäss Medienberichten schliesslich die spektakuläre Beschlagnahme von Pferden auf dem Hof der Springreiter-Legende. Wie viele Pferde-Sportler, ist Pius Schwizer im Pferde-Business in dieser Männer-Geschäfts-Domäne engagiert; auf seinem Hof sollen sich auch reihenweise Pferde von Dritt-Eigentümerinnen und -Eigentümern befinden. Genau diese Pferde im Dritt-Eigentum sind jedoch nicht dazu angetan, etwa im Rahmen einer Pfändung zur Deckung fälliger Forderungen letztlich einer Verwertung zugeführt zu werden. Anlässlich der Polizeiaktion auf dem Hof des Sportlers in Oensingen sollen fünf oder sechs Pferde, die sich nicht im Eigentum des Springreiters befinden, gepfändet worden sein; was selbstverständlich nicht angeht. Polizeiliche Amtshilfe im Auftrag des Betreibungsamtes wird eine solche Aktion genannt. Pius Schwizer hat nun die unerfreuliche und für ihn so oder so reputationsschädigende Situation bereinigt, indem er postwendend Geld aufgetrieben hat, um die offenen Forderungen zu bezahlen. Die in Gewahrsam genommenen Pferde befinden sich jedenfalls wieder auf dem Hof des Springreiters.
Reiter im Pferdesport sind oft im Pferdesport-Business tätig, nach dem Motto: «Männer, Märkte und Moneten» («MMM»). In der «Causa Pius Schwizer» lief der Vorgang aus dem Ruder, weil sich der Springreiter offensichtlich mit den Moneten schwertat – zumindest, bis ihm die Zwangsvollstreckungsbehörden das berühmte Messer an die Gurgel setzten. Die finanziellen Schwierigkeiten des erfolgreichen Reiters hatten überdies auch sportliche Konsequenzen. Der Schweizerische Pferdesport-Verband (SVPS; heute Swiss Equestrian) eliminierte den Springreiter nach Bekanntwerden der behördlichen Aktion auf seinem Hof in Oensingen aus dem Elitekader. Die aktuelle Situation bezüglich des Springreiters sei nicht mehr mit den Anforderungen vereinbar, um die Schweiz auf höchstem Pferdesport-Niveau als Mitglied des Elitekaders zu repräsentieren, erklärte der Verband. Da Pius Schwizer zwischenzeitlich die unschöne Situation durch Zahlung der Forderungen bereinigt hat, dürfte diese Sanktion auch bald wieder aufgehoben werden.
(causasportnews / red. / 21. August 2025) Wer erinnert sich nicht an den Dopingfall von Dieter Baumann? Der heute 60jährige, ehemalige Weltklasse-Langstreckenläufer schrieb deutsche Sportgeschichte und eilte um die Jahrtausendwende sprichwörtlich von Erfolg zu Erfolg. Ende 1999 platzte die Doping-Bombe, nachdem der äusserst erfolgreiche Läufer positiv auf das Muskelaufbau-Mittel Nandrolon, ein anaboles Steroid, getestet wurde. Dieter Baumann als Dopingsünder? Das konnte die Sportwelt in Anbetracht der Erfolgsserie des 1965 geborenen, äusserst sympathischen und beliebten Athleten nicht glauben. Der Sportler bestritt jeden Dopingmissbrauch. Wie gelangte also der Wirkstoff Nandrolon in den Körper des Athleten? Diese Frage beherrschte die Diskussionen um den «Fall Baumann», der zur «Zahnpasta-Affäre» mutierte. Jemand, so die Erklärung von Dieter Baumann, müsse ihm das Dopingmittel in seine Zahnpasta gespritzt haben. Das glaubte die Sanktionsinstanz des Deutschen Leichtathletik-Verbandes (DLV) und befreite den Athleten von Schuld und Strafe. Doch die «Affäre Baumann» gedieh weiter: Mal wurde Dieter Baumann als Dopingsünder bestraft, dann wieder freigesprochen. Auch staatliche Strafverfolgungsorgane befassten sich mit der Angelegenheit. Bis heute ist nicht geklärt, was es mit der Beteuerung des Sportlers, der Wirkstoff müsse ihm in die Zahnpasta gespritzt worden sein, auf sich hat. Nachhaltig wurde die «Zahnpasta-Affäre» um Dieter Baumann zum (unrühmlichen) Teil der Sportgeschichte.
Erklärungen, wie Doping in die Körper von Athletinnen und Athleten gelangten und gelangen, machen bis heute die Runde. Einmal war kontaminiertes Fleisch die Ursache für entdeckte Doping-Wirkstoffe, dann war es mit Dopingsubstanzen präparierte Lippencrème, dann waren es Bonbons in Kokablättern, oder es wurde vorgebracht, dass Kokain zur Potenzsteigerung die Ursache eines Dopingvergehens sei. Apropos Kokain: Die stimulierende Rauschsubstanz Kokain scheint im Sport seit Jahren eine weit verbreitete Droge zu sein. Der bekannteste Fall betraf den ehemaligen, 2020 verstorbenen Star-Fussballspieler Diego Armando Maradona, der 1991 des Kokainmissbrauchs überführt und so als Kokain-Süchtiger entlarvt wurde.
Kokain ist auch im Spiel bei der 30jährigen Aargauerin Sibylle Vogt, die im Frühjahr in Frankreich (anlässlich eines Renntags in Compiègne) des Kokain-Missbrauchs überführt wurde. Auch die B-Probe bei der Jockette ergab ein positives Resultat. France Galop, die Dachorganisation des Galopprennsports in Frankreich, hat zwischenzeitlich das Verdikt verkündet: Die Schweizerin darf bis Ende November dieses Jahres keine Wettkämpfe mehr bestreiten. Soweit so gut – oder so schlecht. Doch wie gelangte die Kokain-Substanz in den Körper der Aargauerin? Diese Frage stand im Zentrum der Anhörung der Sportlerin, welche jeden Kokain-Konsum bestritt. Sie räumte allerdings ein, dass sie aus Leichtsinn vor zehn Jahren Kokain konsumiert habe. Die Erklärung für das Kokain im Körper, das Ende März entdeckt wurde, war entlarvend einfach. Die Jockette habe am Vorabend des Renntags in Compiègne Geschlechtsverkehr mit einem Mann gehabt, der Kokain konsumiert habe. Die Substanz sei wohl über Körperflüssigkeiten in ihren Körper gelangt, meinte die vor allem in Deutschland sehr aktive und erfolgreiche Reiterin. Kann sein oder kann nicht sein – ist möglich oder auch nicht. Einig ist sich die Fachwelt, dass Dopingsubstanzen grundsätzlich durch Intimkontakte übertragen werden können. Die Frage, ob das Kokain im konkreten Fall durch Geschlechtsverkehr in den Körper der Sportlerin gelangt ist, wird letztlich kaum schlüssig zu beantworten sein, so wie es damals nicht gelang, Licht ins Dunkel der «Zahnpasta-Affäre» von Dieter Baumann zu bringen. Jedoch: Was es in Sachen «Doping» alles an Erklärungen gibt. Da staunt (nicht nur) der Laie.
(causasportnews / red. / 16. August 2025) Die stets hohen Temperaturen in vielen Ländern auch in Europa verändern die Freizeit- und Aktivitätstrends der Menschen. Nach Angaben des europäischen Klimawandeldienstes «Copernicus» verzeichnete der globale Temperaturrekord 2024 Höchstwerte. Nicht nur aufgrund der gegenwärtigen, langeandauernden Hitzeperioden in etlichen Ländern bestehen keine Zweifel, dass 2025 wiederum höchste Hitze-Werte erzielt werden. Kein Wunder also, dass sich ein Trend im Rahmen der Freizeit-, Tourismus’- und Sportaktivitäten nochmals verstärken wird: Menschen aller Altersgruppen zieht es in die Berge, um den Hitzegebieten mit allen Negativseiten (lähmende Wärme, Trockenheit, Wassermangel, usw.) zu entkommen. Favorisiert werden Destinationen mit kühle(re)m Klima, wobei Bergregionen immer beliebter werden; Wandern, als Altersgrenzen-überschreitende Aktivität, ist beispielsweise die beliebteste Sportart in der Schweiz. Laut dem europäischen Tourismusdachverband ETC (European Travel Commission) suchen gegen ein Drittel der Europäer nach Destinationen mit angenehmem Klima und streben die kühlere, erträglichere Bergluft an.
Der Berg-Tourismus boomt immer mehr, vor allem in den Alpenländern Deutschland, Österreich, Nord-Italien und in der Schweiz. Der Schweizer Alpen-Club (SAC), der führende Verband für Bergsport in der Schweiz mit über 170 000 Mitgliedern, verzeichnet Mitglieder-Rekorde. Dis, obwohl das typische SAC-Mitglied leicht über 60 Jahre alt ist und aus der Deutschschweiz stammt. Dem SAC gehören schweizweit rund 102 000 Männer und 70 000 Frauen an. Der Club betreibt in den Schweizer Bergen 148 Hütten und Biwaks, die pro Jahr insgesamt bald gegen 400 000 Übernachtungen verzeichnen. Im Waadtland und im Wallis wird am häufigsten in Hütten und Biwaks übernachtet. Die «Lämmerenhütte», die Hütte mit den meisten Übernachtungen, liegt im Raum der Berner Alpen, erreichbar insbesondere von Adelboden, Kandersteg und Leukerbad aus. Die Plätze zwei und drei in dieser Beliebtheitsskala belegen die berühmte «Monte-Rosa-Hütte» (bei Zermatt) und die «Britanniahütte» (bei Saas Fee).
Der boomende Bergsport weist allerdings auch Negativ-Seiten auf. Die Zahl der Bergunfälle ist markant angestiegen. Im ersten Halbjahr 2025 mussten von der Schweizerischen Rettungsflugwacht 440 Personen aus alpiner Notlage gerettet werden, soviele Menschen wie vergleichsweise noch nie zuvor. Auch die Air Zermatt bestätigt den intensivierten Aufwärtstrend im Bereich der Bergrettungen. Ursache dafür sind etwa mangelhafte Vorbereitungen der Berggänger sowie unzureichende Ausrüstung und Selbstüberschätzung der Bergsportler. Auch «Social Media» gelten als Mitverursacher des Beliebtheits-Trends betreffend dieser Disziplin. Seitens des SAC verlautet und wird unterstrichen, dass ein schönes Gipfel-Bild auf Instagram keine Tourenplanung ersetze. Der entsprechende Nachahmungseffekt sei aber durchaus zum Problem geworden.
(Quellen: «Neue Zürcher Zeitung», 8. August 2025; «Tages-Anzeiger», 31. Juli 2025)
(causasportnews / red. 14. August 2025) Zugegeben, es ist nicht ganz einfach, die Betroffenheit nach dem Tod eines berühmten Menschen auszudrücken. Schon gar nicht, wenn diese Person rundherum nicht nur einen Bekanntheitsgrad aufwies, sondern durchwegs beliebt war und auch von den breiten Massen geliebt und geschätzt wurde. Laura Dahlmeier verkörperte genau das, sie war ein sportliches und menschliches Idol. Nie wurde über die Sympathieträgerin aus Garmisch-Partenkirchen, die am 22. August 32 Jahre alt geworden wäre, in den Massenmedien auch nur ein Negativ-Punkt thematisiert. Es gab wohl auch keinen. Nach dem tragischen Tod der allseits geschätzten, gefeierten, erfolgreichen Ausnahme-Sportlerin, die Ende Juli am Laila Peak im Hushe Valley im Norden Pakistans zu Tode kam, herrschte rundherum Betroffenheit und grenzenlose Trauer. In einem solchen Moment die richtigen Worte zu finden, ist schwierig, auch für die Medien, deren Aufgabe es ist, das Unfassbare für die Menschen fassbar zu machen.
«Leb wohl, Laura!», titelte die Illustrierte «Bunte» nach dem tragischen Unfall-Tod der Biathlon-Königin auf dem Cover (7. August 2025). Musste dieser Ausspruch als Ausdruck der Trauer über Laura Dahlmeiers Tod qualifiziert werden oder war es eine sprachliche Verirrung, die vom Wunsch als Vaters des Gedankens beseelt war? Auf dass die Verunglückte weiterleben solle, wenn auch nach diesem brutalen Lebensende der lebenslustigen Top-Sportlerin am Laila Peak nur noch im Herzen der Menschen, die sie liebten? Wenn Medien über den Tod, vor allem über den Tod einer rundherum bekannten und beliebten Sportlerin oder über einen Sportler berichten (müssen), kann sich die emotionale Überbelastung auf verschiedene Art und Weise äussern, etwa in unergiebigen Plattitüden. Das tönte im besagten «Bunte»-Artikel dann teils so: «Ihr Hunger nach Leben war grösser als ihre Angst vor dem Tod». Oder: «Laura wusste, dass sie da oben sterben kann». Schweigen war in dieser Situation keine Option, auch nicht für die Print-Medien, die von der Artikulation leben. Statt Experten kommen in einer solchen Situation Menschen aus demselben Metier zu Wort, die das endgültige Schicksal einer Laura Dahlmeier nicht erlitten haben, so etwa der Extrem-Bergsteiger Reinhold Messner, der sagte, die junge Deutsche habe keinen Bergsteiger-Fehler begangen. Sie sei «schuldlos» am Geschehen (todbringender Steinschlag). Sie sei einfach «zur falschen Zeit am falschen Platz» gewesen.
Die Verarbeitung, auch die mediale Verarbeitung von Leben und Tod ist wohl etwas vom schwierigsten. Mit dem gewählten Deutschen Papst Josef Ratzinger als Benedikt XVI vor ziemlich genau 20 Jahren konnte noch ein Identifikations-Hype entfacht werden. Die Freude über diese Papst-Wahl manifestierte sich damals auf der Titelseite der «Bild»-Zeitung am 20. April 2005: «Wir sind Papst». Der Tod von Laura Dahlmeier weist keine freudvolle Komponente auf. Vielleicht prävaliert nur die Aussicht, allenfalls auf ein Leben nach dem Tod zu hoffen? Ob das die «Bunte»-Macher mit dem letzten Gruss «Leb wohl, Laura!» meinten?
(causasportnews / red. / 11. August 2025) Seit dem 7. August wird die Schweiz von einer geradezu magisch gewordenen Zahl beherrscht: Die 39! Diese Zahl bedeutet, dass für Exportgüter aus der Schweiz in die USA grundsätzlich 39% an Zusatz-Zöllen zu bezahlen sind – Ausnahmen (etwa Pharmaprodukte, Goldhandel derzeit ungewiss) gibt es, welche offenbar (auch hier) die Grundnorm bestätigen. Die Landesregierung der Eidgenossenschaft, die mit den USA verhandelt hatte, dürfte wohl kaum je derart versagt haben wie jetzt. Vom US-Präsidenten ist sie regelrecht gedemütigt worden. Was vor allem im Ausland gnadenlos ausgekostet und gleich zur vermeintlichen, nationalen Grundsatzfrage gemacht wird (zum Beispiel im deutschen Nachrichten-Magazin «Der Spiegel»: «Mit dem Wohlstand des Landes steht auch das Selbstbild auf dem Spiel», 8. August 2025, 73). Im Inland bringt es die vor allem in der Vergangenheit lebende «Neue Zürcher Zeitung» («NZZ»), für einmal, sogar auf der Frontseite, auf den Punkt: «Die Schweiz hat keine Aussenpolitik, sondern wurstelt sich kleinkariert durch» (9. August 2025). Die Schweiz steht unter Schock. Es wird gewahr, dass die aktuelle Landesregierung hoffnungslos überfordert, gelähmt und zu erspriesslichem Handeln nicht befähigt ist. Das muss sogar die «NZZ» zumindest verklausuliert einräumen, obwohl die Haupt-Missetäterin dieses Debakels, die amtierende Bundespräsidentin, dem strammen, aber längst todgeweihten Freisinn, angehört.
Würde die aktuelle Situation einen Sportbezug aufweisen, wäre nun wohl die in Sport-Stadien skandierte Aufforderung, wenn die sportliche Darbietung nicht mehr zu ertragen ist, ertönen: «Aufhören, aufhören!». In der Tat behilft sich die Schweiz in diesem Zoll-Debakel nun mit einem Vehikel aus dem Sport und setzt auf den Team-Gedanken. Zwei Mitglieder der Landesregierung und Grössen aus der Wirtschaft sollen als «Team Schweiz» den Karren gemeinsam aus dem Dreck ziehen. Was natürlich ein hoffnungsloses Unterfangen sein wird. Was jetzt angesagt wäre, ist realistisches und auch besonnenes sowie ebenso etwas selbstbewusstes, und dennoch demütiges Agieren. Ein Faktum ist, dass sich die Schweiz vor Augen halten sollte, dass die Exporte aus der Eidgenossenschaft in die USA (lediglich) 18 Prozent der Gesamt-Exportmenge ausmachen. Das ist zu verkraften, bzw. sollte die Schweiz nun bestrebt sein, sich von den USA zu emanzipieren und etwa gewisse (hochwertige) Güter aus der Schweiz gar nicht mehr zu exportieren (Gold, Schokolade, Victorinox-Taschenmesser, Ricola Kreuterbonbons, Kuhn-Rikon-Pfannen, hochwertige Milchprodukte, Uhren, in den USA begehrte, pharmazeutische Produkte, usw.). Die Pilatus-Flugzeugwerke liefern per sofort keine hochwertigen Flugzeuge mehr nach Amerika. Erforderlich wäre nun zudem die vielgepriesene Solidarität in der Schweiz: Weshalb hier nicht mehr Käse aus dem eigenen Land verspeisen, statt Käsesorten aller Art aus dem Ausland zu importieren? Auch wenn alles ein bisschen mehr kosten sollte. Und weshalb nicht einheimisches «Vivi Kola» aus Eglisau trinken statt Coca-Cola aus den USA? Weshalb nicht Gold in die arabischen Länder oder nach Asien verkaufen statt nach Amerika? Auch wenn dies und das ein bisschen mehr kosten sollte. Alles ist also halb so schlimm, und es würde dem Land gut anstehen, nun neue Absatzmärkte ins Auge zu fassen als permanent resignierend, jammernd und bedauernd in die Richtung USA zu schielen. Die Schweiz schafft es auch ohne die USA! Import-Alternativen für die Schweiz zu Amerika gibt es ebenfalls genug auch von ausserhalb Amerikas. Oft wäre es zudem kein Unglück, sondern eher eine Wohltat, wenn amerikanisch Produkte und Dienstlistungen den Weg in die Schweiz gar nicht (mehr) finden würden. Besonnenes Handeln steht nun an erster Stelle, wenn auch nicht wegzudiskutieren ist, dass sich die derzeitige, auch in dieser USA-Zollsache überforderte Landesregierung, geschlossen einen Rücktritt überlegen sollte. Das «Team Schweiz» mit sportlichem Vorbild könnt es durch Übernahm einer Leader-Rolle in der Schweiz richten, auch ohne Beteiligung von Politikerinnen und Politikern. Mehr als ein Segen wäre wohl auch der Rückzug der Bundesverwaltung aus dem von ihr mitangerichteten Zoll-Chaos mit Amerika; durch äusserst undiplomatisches Verhalten nota bene. Landesregierung und Bundesverwaltung können einfach nicht verhandeln, das zeigt sich in diesem Zoll-Wirrnis. Aktuell weiss z.B. offenbar kein Mensch gesichert, wie es sich mit dem Gold-Handel mit den USA verhält; wird er von den Mehr-Zöllen erfasst oder nicht?
Verwundert können Medien-Kommentare zur Kenntnis genommen werden, wie etwa doch einigermassen überraschend und direkt geäussert aus der Feder der Chefredaktorin der links-orientierten Zeitung «Tages-Anzeiger», die sich in vaterländische Überlebensaufrufen übt: Es «gilt, Ruhe zu bewahren. Die Exporte in die USA machen ‘nur’ 18% der Gesamtausfuhren aus. Panik ist nicht angezeigt: Wir wissen Wirtschaftskrisen zu managen» («Tages-Anzeiger», 9. August, Frontseite).
Der Zollstreit zwischen den USA und der Schweiz, von diesem Wirrkopf in den USA vom Zaun gerissen, der, und das ist nicht zu vergessen, von der Mehrheit der Amerikanerinnen und Amerikaner eingesetzt wurde, ist von der Schweiz zu überstehen – politisch, wirtschaftlich – sportlich, in realistisch-selbstbewusster Art. Die Forderung: «Aufhören, aufhören!», darf sich nur an die Politiker-Kaste im Land richten.
Ein weiterer Neben-Aspekt der aktuellen Situation betrifft allerdings auch den internationalen Sport, in den die Schweiz nicht unbedeutend involviert ist. Im kommenden Jahr, vom 11. Juni bis 19. Juli 2026, wird die Fussball-WM-Endrunde in den USA, in Kanada und in Mexiko ausgetragen. Organisator dieses Anlasses ist der Internationale Fussball-Verband (FIFA), mit Sitz in … Zürich/Schweiz! Wahrlich eine erfreuliche Ausgangslage mit Blick auf den Handelskrieg zwischen der Schweiz und den USA. Im schlimmsten Fall wären natürlich Kanada und Mexiko bestens in der Lage, diesen Anlass auch ohne die USA durchzuführen. Auch wenn es Donald Trump (USA) und FIFA-Präsident Gianni Infantino (Schweiz) gut miteinander können (vgl. auch causasportnews vom 5. August 2025), allerdings offenbar doch nicht derart gut, dass der Zollstreit oder -krieg auf dieser Eben hätte beigelegt werden können.
(causasportnews / red. / 5. August 2025) Seit der Ankündigung des amerikanischen Präsidenten, Exportgüter aus der Eidgenossenschaft mit einer Zusatz-Importsteuer von satten 39% zu belegen (vgl. causasportnews vom 4. August 2025), brennt der Baum in der Schweiz und insbesondere in der Bundeshauptstadt Bern. Die völlig aufgelöste Landesregierung übt sich in Hühnerhof-Diplomatie, und die überforderte, träge und teils undurchsichtig agierende Bundesverwaltung versucht sich in Schadensbegrenzung. Die Regierung, vertreten durch die ziemlich hilflose und total überforderte Bundespräsidentin Karin Keller-Sutter, die auch 2023 massgeblich die Fusionskatastrophe zwischen der kollabierten Bank Credit Suisse und der schon früher «getauchten» UBS zu verantworten hat, und den rührigen Vize-Präsidenten Guy Parmelin, hat, allerdings per Bundesrats-Jet, den wohl unvermeidlichen «Canossa»-Gang, resp. Flug, nach Amerika angetreten. Dort soll US-Präsident Donald Trump überzeugt oder motiviert werden, den verordneten Zoll-Hammer gegen die Schweiz doch etwas sanfter niedersausen zu lassen als vor dem Nationalfeiertag am 1. August angekündigt. Die Zeit drängt, denn bis zum 7. August treten die Zoll-Restriktionen gegen die Schweiz in Kraft. Niemand rechnet allerdings damit, dass die beiden Mitglieder der Landesregierung in Amerika noch etwas zu Gunsten der eidgenössischen Exportwirtschaft in der Causa «Zoll-Hammer» würden ausrichten können.
Die letzte Hoffnung der Eidgenossenschaft scheint nun der aktuelle FIFA-Präsident Gianni Infantino zu sein. Von verschiedener Seite wird er ins Spiel gebracht, und dank seiner besten Beziehungen zum US-Präsidenten soll er es nun richten, was die helvetische Politik in Sachen Zölle / USA vergeigt hat. Vor allem auch Politikerinnen und Politiker von links bis rechts, welche sonst den FIFA-Präsidenten mit schweizerischem und Italienischem Pass bei jeder Gelegenheit niedermachen, rufen nun nach dem höchsten Sport-Funktionär, um das Zoll-Desaster für die Schweiz abzuwenden. Niemand fordert nun, dass der Sport aus der Politik herauszuhalten habe.
Realistischerweise ist davon auszugehen, dass Gianni Infantino seinem Freund Donald Trump, oder «Donny», wie er auch liebevoll genannt wird, die heisse «Zoll-Kartoffel» aus dem helvetischen Polit-Lager nicht weiterreichen wird. Weshalb sollte er auch? Die offizielle Schweiz lässt den Walliser aus Brig permanent eine nicht zu übersehende Geringschätzung spüren (ob zu Recht oder zu Unrecht bleibe an dieser Stelle offengelassen), und auch der Weltfussballverband FIFA, dem Gianni Infantino vorsteht, ist vor allem für die Politikerinnen und Politiker in der Schweiz stets ein «rotes Tuch», nicht nur im Rahmen von Steuerdiskussionen des Verbandes mit Sitz in der Schweiz. Also hic et nunc die Prognose von «causasportnews»: Gianni wird es mit Donny für die Schweiz nicht richten.
(causasportnews / red. / 4. August 2025) Der diesjährige Nationalfeiertag in der Schweiz hatte es in sich: Zuerst zertrümmerte der US-Zollhammer des amerikanischen Präsidenten Donald Trump alle Hoffnungen des Kleinstaates im Herzen Europas bezüglich moderater Einfuhrzölle auf Exportgüter aus der Schweiz (es sind nun grundsätzlich Zölle von 39% auf Exporte nach Amerika zu entrichten!). Dann wurde eine Hiobsbotschaft aus Luxemburg verbreitet, nach welcher der Europäische Gerichtshof (EuGH) das Rechtssprechungs-Kartell des organisierten Sportes einschneidend zerlegte. Da war der Schweiz die Lust vergangen, am 1. August einen fröhlichen Nationalfeiertag zu feiern.
Was der US-Präsident gegenüber der Schweizer Export-Industrie anordnete, ist eine Handels-Klatsche, wie sie die Schweiz im internationalen Wirtschaftskontext noch nie eingefangen hatte. Die Schweizerische Regierung wurde regelrecht vorgeführt, und auch die träge sowie mit eher schwachen Lichtern bestückte Bundesverwaltung trug dazu bei, dass die Schweiz als bisher mehrheitlich anerkannte Wirtschaftsmacht in den Grundfesten erschüttert wurde. Die Medien qualifizierten diese für die Schweiz vernichtende Zollankündigung aus Übersee als «grössten Katastrophe seit Marignano», als die kriegerische Auseinandersetzung der Eidgenossen gegen das französische Königshaus 1515 um die Kontrolle des Herzogtums Mailand mit einer krachenden Niederlage der Schweizer endete. Die verlorene Schlacht bei Marignano bedeutete für die Schweiz eine historisch bedeutsame Zeitenwende. Jetzt ist die Schweiz im Zollstreit mit den USA als Land mit äusserst schwachen Staats-Gewalten (Exekutive, Legislative und eine Judikative, die oft nur noch ein Stirnerunzeln hervorruft) entlarvt worden. Seit dem 1. August werden nicht nur Wunden geleckt, vor allem dominiert Hoffnungslosigkeit im einst blühenden Land, das vom Freisinn und den Linken in Richtung Ruin getrieben worden ist.
Apropos Justiz: Die Schweiz trägt die Hauptverantwortung dafür, dass der organisierte, internationale Sport ein Eigenleben in grösster Autonomie führen kann. Es dominiert ein zementierender Sport-Filz in den internationalen Verbänden, die ihre Sitze durchwegs in der Schweiz haben, sowie im Internationalen Olympischen Komitee (IOK) mit Sitz in Lausanne.1984 hat der organisierte Sport unter der Federführung des IOK die Möglichkeit geschaffen, durch die Gründung des Internationalen Sport-Schiedsgerichtshof (TAS, Tribunal Arbitral du Sport), zufälligerweise auch in Lausanne domiziliert, zur Zementierung des Sport-Kartells die Justiz entsprechend einzugrenzen. Das Schweizerische Bundesgericht, in Lausanne einen Steinwurf vom TAS-Sitz entfernt, hat dem Schiedsgerichtshof relativ früh und mehrmals totale Unabhängigkeit attestiert, was eher opportunistisch bedingt war und ist. Das TAS kann sich seit Jahren sicher sein, dass das Bundesgericht die ihm vorgelegten TAS-Entscheidungen relativ ungeprüft durchwinkt. Nun hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg den Mahnfinger erhoben und die TAS-Justiz in den Grundfesten erschüttert und geschwächt. Schiedssprüche des TAS können künftig von staatlichen Gerichten in den Ländern der Europäischen Union überprüft werden. Es müsse möglich sein, die TAS-Urteile, die vom Schweizerischen Bundesgericht nach dem Grundsatz «noli me tangere» (berühre mich nicht) akzeptiert werden, gerichtlich zu kontrollieren, verlautete aus Luxembourg. Die Entscheidung bedeutet ein regelrechtes Fiasko für das TAS, und eine markante Stärkung der strukturell Schwächeren im organisierten Sport, z.B. der Sportlerinnen und Sportler sowie der Sportvereine. Diese leiden oft und in gewisser Hilflosigkeit am kartellistischen Verhalten der bedeutenden internationalen Verbände und des IOK. Es verwundert deshalb nicht, dass die aktuelle EuGH-Entscheidung Vorgänge im Weltfussballverband FIFA betrifft. Die FIFA hatte dem belgischen Fussballverein RFC Seraing untersagt, dass externe Investoren Rechte an Spielern erwerben können und den Klub u.a. mit einer Transfersperre belegt. Das TAS entschied diesen Fall (natürlich) im Sinne der FIFA, und das Bundesgericht gleich nebenan in Lausanne segnete dieses TAS-Urteil talis qualis ab. Künftig, so der EuGH könnten TAS-Urteile von staatlichen Gerichten im EU-Raum überprüft werden. Das TAS sei, weil durch internationale Verbände und das IOK finanziert, nicht unabhängig. Ob die Schweiz nach dieser EuGH-Entscheidung immer noch so konsequent einen EU-Beitritt anzustreben gewillt ist?
(causasportnews / red. / 30. Juli 2025) Man mag schon gar nicht mehr hinhören und vor allem nicht mehr hinschauen: Die Verrohung der Menschheit nimmt Formen an, wie man sie nach dem Ende des zweiten Weltkrieges für nicht mehr möglich gehalten hätte. Kriegstreiber, Schlächter und Misanthropen aller Art prägen das Handeln der «Spezies Mensch». Die «Krone der Schöpfung», der Mensch, zerstört derzeit alles. Der Humanismus, welcher den Menschen und dessen Würde ins Zentrum allen Tuns stellt, hat endgültig abgedankt. Man mag auch nicht mehr aufzählen, was Menschen, die diesen Namen gar nicht verdienen, alles anrichten und Leid, Elend sowie Katastrophen über die Menschheit bringen. Jegliche, internationale Rechtsordnungen sind mehr oder weniger Geschichte. So bewahrheitet sich das Bonmot, das dem ehemaligen Ordinarius für Arbeitsrecht (!) an der Universität Zürich, Manfred Rehbinder, zugeschrieben wird, der einmal gefragt haben soll – und die Antwort dazu gleich selber gegeben hatte: «Was ist das Völkerrecht?» – «Ein Scherz, ein Scherz».
Das derzeit schlimmste Beispiel menschlicher Dekadenz und Entgleisung humanistischer Werte ist die Kriegstreiberei des Staates Israel, angeführt von einem wahnsinnigen Regierungschef, umgeben von willfährigen Claqueuren. In Gaza wütet Israels Armee, mordet und zerstört. Sie hungert die dortige Bevölkerung aus, vertreibt sie, soweit möglich, und belässt im Kriegsgebiet keinen Stein auf dem andern. Dabei ist klarzustellen: Was die Hamas am 7. Oktober 2023 mit ihrer Geiselnahme angerichtet hat, ist in keiner Weise zu entschuldigen und gehört aufs Schärfste verurteilt. Doch was Israel nun anrichtet, nicht in Retorsion, aber aus Rache und reiner Zerstörungswut sowie Mordlust, sprengt die grausamste Vorstellungsmacht der Menschen, denen die menschliche Würde etwas bedeutet. Es ist eine wahnsinnige Zeit, in der wir leben und in der verrohte Politiker und Kriegstreiber, teils zur Festnahme ausgeschrieben, das Sagen haben. Israel ist durch das abscheuliche Vorgehen in Gaza auf dem Weg dazu, damit sich das in Matthäus 27,25 (Neues Testament) Festgehaltene wieder einmal erfüllen könnte, wenn die Bevölkerung in Gaza ausgelöscht und vertrieben und der Gazastreifen zerstört ist – und dies alles gesühnt werden muss: «Sein Blut (das Blut des gekreuzigten Jesus Christus) komme über uns und unsere Kinder».
Natürlich, Amerika muss Israel die Stange halten, was diesem Land nicht wahnsinnig schwer zu fallen scheint. Deutschland befindet sich, bedingt durch die Vergangenheit, immer noch in historisches Geiselhaft, und etliche Länder verhalten sich opportunistisch und gleichgültig. Wie Frankreichs Entscheid zu werten ist, Palästina als Staat zu anerkennen ist, beschäftigt derzeit ein Heer von Diplomaten und Experten aller Art. Aus naheliegenden Gründen tut sich die offizielle Schweiz schwer damit, die Aktivitäten Israels in Gaza klar und unmissverständlich zu verurteilen. Zu denken gibt aber beispielsweise ein Vorgang aus dem Fechtsport anlässlich der U23-Europameisterschaft in Estland im Frühjahr. Nach der Finalniederlage der Schweizer gegen Israel drehten die unterlegenen Fechter aus der Schweiz beim Erklingen der israelischen Nationalhymne ab. Den vier Fechtern ging es offensichtlich nicht darum, ein politisches Statement abzugeben. «Es handelte sich um eine persönliche Geste, entstanden aus unserer Trauer und Empathie mit Blick auf das grosse menschliche Leid der Zivilbevölkerung» (in Gaza). Es hatte nichts mit einer Missachtung Israels zu tun», liessen die vier Fechter in einer Stellungnahme verlauten. Der Verband Israels grollte, und der Schweizer Verband («Swiss Fencing») schloss sich dem Heulen und Zähneknirschen der Israelischen Sportfunktionäre an. Statt den eigenen Fechtern für ihre manifestierte Gradlinigkeit den Rücken zu stärken, wurde die für Moral und Gerechtigkeit im Schweizer Sport zuständige Instanz «Swiss Sport Integrity» eingeschaltet. Diese Stiftung arbeitet Verstösse gegen ethische Grundsätze im Sport auf und ist bestrebt, moralische und andere Missstände aller Art im Sport zu beseitigen. Im Rahmen einer «einvernehmlichen Lösung» (sic!) wurden die Schweizer Fechter dann (nur) verwarnt. Sie wurden zudem verpflichtet, einen Kurs zum Thema Ethik im Sport zu absolvieren sowie ehrenamtliche Arbeit leisten. Gegenüber «Swiss Sport Integrity» hätten die fehlbaren Athleten eine Stellungnahme abgegeben. Darin hätten sie ihr Einstehen für Respekt, Fairplay und den Geist des Sports bekräftigt, wie verlautete. Sie hätten den Vorfall aufrichtig bedauert und betont, dass sie mit ihrer Geste anlässlich der Siegerehrung niemanden verletzen wollten. Gleichsam zur «Strafe» mussten die Fechter im Weiteren einen Teil der Verfahrenskosten übernehmen. Ob die Israeli nun weniger verstimmt sind als nach dem Wettkampf in Estland aufgrund des Verhaltens der Schweizer Fechter war nicht in Erfahrung zu bringen.
Welches Pharisäertum, welcher Zynismus im Vergleich zu zehntausenden Verletzten und Toten in Gaza! Aber irgendwie typisch für die Moralinstanz des Schweizer Sportes, «Swiss Sport Integrity», getreu dem Motto: Mit der Moralkeule gegen Unschuldige und alles für die Weisswaschung von Schuldigen.
(causasportnews / red. / 26. Juli 2025) Die neue Super League-Saison 2025 / 26 hat für den FC Sion sportlich hervorragend begonnen. In der Auftaktspartie zur neuen Professional-Meisterschaft am 25. Juli drehte der Walliser Klub das Auswärtsspiel gegen den FC Zürich clever und verwandelte einen zeitweiligen Zwei-Tore-Rückstand in einen 3:2-Sieg. Nach diesem gloriosen Saisonstart bedeutet für das Management des FC Sion die in den letzten Tagen in den Medien vermeldete, doppelte Niederlage des Klubs vor den Walliser Gerichten nur noch ein Neben-Thema. Vor allem für den engagierten und impulsiven, langjährigen Sion-Präsidenten Christian Constantin waren die drei in Zürich gewonnenen Punkten zum Saisonstart mehr wert als die rund 800’000 Franken, welche der FC Sion den beiden ehemaligen Spielern Alexandre Song und Seydou Doumbia wegen ungerechtfertigten, fristlosen Entlassungen bezahlen muss. Glück im Spiel also, Pech im juristischen Gambling.
Im März 2020 hatte sich der FC Sion während der Corona-Pandemie abrupt u.a. vom kamerunischen Mittelfeldspieler Alexandre Song, heute 37jährig, und dem ivorischen Stürmer Seydou Doumbia, ebenfalls 37jährig, getrennt. Die beiden Akteure wurden trotz laufender, befristeter Arbeitsverträge entlassen, weil sie sich weigerten, drastischen Lohnkürzungen zuzustimmen. Der Klub geriet während der Pandemie in wirtschaftliche Schwierigkeiten. Der FC Sion qualifizierte die Weigerungen der Spieler, die verlangten Lohnkürzungen zu akzeptieren, als gerechtfertigte, ausserordentliche Vertragsauflösungsgründe (Art. 337 des Schweizerischen Obligationenrechts, OR). Die Spieler sahen dies anders. Alexandre Song und Seydou Doumbia verklagten den FC Sion und verlangten gestützt auf die aus ihrer Sicht ungerechtfertigten Kündigungen die stipulierten Leistungen aus den Arbeitsverträgen, ebenso die in ihren Augen vom FC Sion geschuldeten Leistungen aus den ungerechtfertigterweise vom Klub gekündigten Kontrakten, und weitere Zahlungen und Entschädigungen (vor allem gemäss Art. 337 Abs. 3 OR). Der im September 2019 verpflichtete Seydou Doumbia verdiente monatlich 40’000 Euro, Alexandre Song, seit 2018 Kaderspieler, 33’000 Euro. Letztlich musste diese arbeitsrechtliche Kündigungs-Streitigkeit mit Folgen von zwei Gerichtsinstanzen beurteilt werden, in zweiter Instanz vom Walliser Kantonsgericht. Dieses erkannte undiskutabel, dass die beiden ausserordentlichen Kündigungen aufgrund der Corona-Lage keine Kündigungsgründe «aus wichtigem Grund» (Art. 337 OR, Abs. 1 und 2) gemäss Obligationenrecht abgeben würden. Die Verträge waren demnach ungerechtfertigterweise sofort aufgekündigt worden. Somit war es evident, dass der Walliser Klub insgesamt den Spielern, die gegen ihren ehemaligen Arbeitgeber vor Gericht zogen, rund 800’000 an Lohn- und Entschädigungszahlungen leisten muss. Zudem hat der FC Sion Gerichtskosten und Verfahrensentschädigungen zu bezahlen; überdies hat er die eigenen Prozesskosten zu tragen. Die «Fälle Alexandre Song und Seydou Doumbia» dürften den FC Sion gesamthaft über eine Million Franken kosten. Das Schweizerische Bundesgericht wird die beiden Fälle nicht mehr beurteilen müssen. Präsident Christian Constantin hat erklärt, diese Rechtsstreitigkeiten beenden und die Zahlungen an die Kläger gemäss Urteilen des Walliser Kantonsgericht leisten zu wollen. «Ich habe mich den Urteilen gefügt», kommentierte er die Lage knapp und knackig. Die drei gewonnenen Punkte in Zürich freuen ihn offensichtlich mehr als ihn die runde Million, welche nun gemäss Gerichtsurteilen aufgeworfen werden muss, schmerzt. Ironie der Geschichte: Weil die beiden Arbeitsverträge von Alexandre Song und Seydou Doumbia zum Zeitpunkt der ausserordentlichen Vertragsbeendigung nur noch drei Monate gelaufen wären, wäre der FC Sion bei konformer Vertragsbeendigung durch Zeitablauf («Auslaufen der Verträge») mit Kosten von «lediglich» 300’000 Franken davongekommen. Mit Fug darf wohl die Grundsatzfrage gestellt werden: Weshalb denn günstiger agieren, wenn es auch teurer geht? Wichtig im kommerziellen Sport ist letztlich die sportliche Leistung, die alleine zählt, bzw. zu zählen scheint.