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FIFA: Vereinsform im Fokus

Im Zusammenhang mit den Vorgängen um den Weltfussballverband FIFA ist ein Aspekt ins Zentrum des Interesses gerückt: Die Rechtsform des Vereins und deren Schwächen im Kontext der Nutzung durch einen internationalen Sportkonzern.

In der Tat weist die FIFA mit Sitz in der Schweiz die selbe Rechtsform auf wie ein Dorfturnverein oder der vielzitierte Kaninchenzüchterverein (Art. 60 ff. ZGB). Dies belegt einerseits die Elastizität der Vereinsform auch im Sport, eignet sich doch die Vereinsform sowohl für Kleinstzusammenschlüsse als auch für grosse Verbände, anderseits ist das Unbehagen der Vereinsform gegenüber im Zusammenhang mit der FIFA auch bis zu einem gewissen Grad nachvollziehbar. Aus typologischer Sicht darf die Vereinsform für Grossgebilde durchaus hinterfragt werden. Die FIFA wird nicht darum herumkommen, sich im Zuge eines Neustarts auch mit der organisatorischen Grundsatzfrage auseinander zu setzen, ob die Vereinsform den Bedürfnissen des Weltfussballverbandes noch gerecht wird. Dabei sind neben Schwarz- und Weisstönen durchaus auch Grautöne ins Auge zu fassen. So sind in vielen Ländern im professionellen Fussballsport insbesondere Modelle an der Tagesordnung, die eine Mischung von Verein und Kapitalgesellschaft vorsehen.

Abwegig ist allerdings die immer wieder gehörte Argumentation, die FIFA verhalte sich wie eine Aktiengesellschaft. Das Schweizerische Vereinsrecht lässt es zu, dass nicht-wirtschaftliche (ideelle) Zwecke mit wirtschaftlichen Mitteln verfolgt werden. Genau dies geschieht in der FIFA, wie es auch in Art. 2 der FIFA-Statuten festgeschrieben ist: Es wird mit wirtschaftlichen Mitteln eine ideale Zweckverfolgung angestrebt. Schlicht unwahr ist die immer wieder gehörte Behauptung, die FIFA würde keine Steuern bezahlen. Das dies nicht zutrifft, kann schon den Jahresberichten entnommen werden.

Noch abwegiger ist die Meinung, die Rechtsform eines Unternehmens sei adäquat kausal für korrektes Verhalten der natürlichen Personen, welche in diesem Unternehmen tätig sind. Oder anders gesagt: Eine Aktiengesellschaft im Sport macht noch keine ehrbaren Menschen…

Fussballfunktionäre in Auslieferungshaft – FIFA im Visier

Zwei Tage vor dem ordentlichen FIFA-Kongress am 29. Mai 2015 haben Schweizer Polizeiorgane auf Ersuchen amerikanischer Behörden in einem Zürcher Hotel sieben im Rahmen des Weltfussballs tätige Funktionäre, ausschliesslich Nicht-Europäer, festgenommen und in Auslieferungshaft gesetzt. Ihnen und weiteren, nicht in der Schweiz befindlichen Personen werden in den USA verschiedenste Delikte insbesondere im Zusammenhang mit dem Fussball vorgeworfen (Korruption, Geldwäscherei, Betrügereien usw.). Das konzertierte Vorgehen der amerikanischen Behörden mit den Schweizerischen Polizeiorganen gegen einzelne Personen aus dem Fussballbusiness scheint jedoch nur eine vordergründige Stossrichtung zu sein. Ein Vertreter der amerikanischen Steuerbehörde erklärte denn auch unmissverständlich, man habe mit den Verhaftungen in Zürich der FIFA (!) die „rote Karte“ gezeigt, und die Äusserungen des Direktors des amerikanischen FBI, der erklärte, man werde nun aggressiv vorgehen, lassen keine Zweifel offen, dass die Verhaftungsaktion vor allem politisch gegen die Institution FIFA gerichtet ist, die sich vortrefflich als Objekt pekuniärer Begierden eignet. Es ist absehbar, dass dereinst massive Forderungen von Amerika auf die FIFA zukommen werden; was bei den Schweizer Banken funktioniert hat, dürfte nun in anderen Bereichen Schule machen. In Amerika halten sich auch Meinungen, dass die verpasste WM-Vergabe 2022, für die Katar angeblich mittels unlauterer Methoden den Zuschlag erhalten hat, nicht einfach so hingenommen werden dürfe. Die FIFA selbst hat nach den Verhaftungen in Zürich umgehend reagiert und durch deren Ethikkommission elf Fussball-Funktionäre suspendiert.