causasportnews.com – 31/2026, 2. April 2026

(causasportnews / red. / 2. April 2026) Anlässlich des Rad-WM-Rennens 2024 in Zürich verstarb die 18jährige Schweizerin Muriel Furrer auf tragische Art und Weise. Im Rennen der U-19-Juniorinnen kam die Nachwuchshoffnung auf nasser Strasse oberhalb von Küsnacht am Zürichsee von der Strasse ab und stürzte in einen Wald. Während eineinhalb Stunden blieb die Fahrerin mit einem Schädel-Hirn-Trauma unentdeckt im Unterholz liegen, wurde schliesslich per Rettungshelikopter ins Universitätsspital nach Zürich geflogen und dort notoperiert. Am 27. September 2024 erlag sie den schweren Verletzungen. Nebst der gesamten Tragik nach dem Sturz im Wald ob Küsnacht bewegte der Umstand mehr als nur die Radsport-Welt, dass der Unfall von Muriel Furrer von niemandem wahrgenommen wurde. Die verunglückte Fahrerin lag unentdeckt eineinhalb Stunden im Unterholz des Waldes, was Mutmassungen befeuerte, dass mit einer umgehenden Bergung und mit einem raschen Transport der Fahrerin ins Spital deren Leben allenfalls hätte gerettet werden können. So stellten sich rasch Fragen, ob allenfalls Dritteinwirkungen und Pflichtverletzungen ins Kalkül einbezogen werden müssten. Die Zürcher Staatsanwaltschaft klärte das Unfallgeschehen minutiös ab und kam nun nach rund eineinhalbjährigen Untersuchungen und Ermittlungen zum Schluss, dass beim Todessturz von Muriel Furrer anlässlich des besagten Rennens von einem Rennunfall auszugehen sei. Wie die Oberstaatsanwaltschaft des Kantons Zürich soeben mitteilte, gibt es keine Hinweise auf ein strafrechtlich relevantes Drittverhalten oder auf ein Mitverschulden des WM-Veranstalters. Auch bei anderen Rennteilnehmerinnen und Drittpersonen habe sich kein strafrechtlich relevantes Verhalten ergeben. Als die Rennfahrerin schliesslich im Unterholz entdeckt worden sei, seien innerhalb weniger Minuten Rettungskräfte am Unfallort eingetroffen und hätten mit der medizinischen Erstversorgung begonnen. Nach erfolgter Bergung sei die schwerverletzte Radsportlerin unverzüglich ins Spital geflogen worden, wo eine Notoperation vorgenommen worden sei. Muriel Furrer habe diese Eingriffe zufolge der schweren Schädelverletzungen nicht überlebt und sei am 27. September 2024 im Universitätsspital verstorben. Sowohl anlässlich des Unfalls, im Zuge der medizinischen Erstversorgung und bei der erfolgten Bergung hätten sich keine strafrechtlich relevanten Pflichtverletzungen ergeben, auch nicht bei der Spital-Behandlung der verunglückten Sportlerin. Dies bedeutet, dass der tragische Todessturz der hoffnungsvollen Schweizer Radsportlerin ohne strafrechtliche Folgen bleiben wird; die Staatsanwaltschaft hat die Untersuchungen und Ermittlungen jedenfalls vollständig und vollumfänglich eingestellt. Der Rennunfall von Muriel Furrer anlässlich der Rad-Weltmeisterschaft wird deshalb als tragischer Unglücksfall, bei dem niemand eine Schuld trägt, in die WM-Geschichte eingehen.
