Keine Dispensation vom Schwimmunterricht – Privatinteressen haben zurückzustehen

causasportnews.com – 28/2026, 22. März 2026

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(causasportnews / red. / 22. März 2026) Die Vorzüge und Vorteile des Schwimmens und des Schwimmsportes sind grundsätzlich unbestritten. Der Schwimmsport gilt als wichtiges Element der körperlichen Ertüchtigung. Schwimmen wird zudem den Sicherheitsaspekten gerecht und fördert die gesellschaftliche Integration. Deshalb zählt der Schwimmunterricht im Rahmen des obligatorischen Schulunterrichts zum elementaren Teil der schulischen Ausbildung. Das Schweizerische Bundesgericht hat in einem am 10. Februar 2026 gefällten und vor einigen Tagen bekannt gewordenen Urteil festgehalten, dass das öffentliche Interesse am obligatorischen Schwimmunterricht stärker zu gewichten sei als private, auch religiös motivierte Aspekte. Nebst den sportlichen Elementen bei der Beurteilung des Wertes des Schwimmsportes sind oft auch anderweitige Aspekte von Bedeutung. Dort, wo sich Menschen zur Ausübung des Schwimmsportes aufhalten (Schwimmbäder, Fluss- und Seeufer, usw.), werden für viele Menschen, oft je nach Weltanschauung, die Toleranzschwellen überschritten: Die Zurschaustellung halbnackter oder nackter Körper, das ungehemmte Praktizieren von freizügigen, teils auch sexuellen Handlungen durch Badegäste, usw. können teils das sittliche und religiöse Empfinden strapazieren.

Aus Glaubensgründen ersuchten im Jahr 2022 im Kanton Uri die Eltern eines Knaben (Jahrgang 2016) die zuständige Schulbehörde um Befreiung ihres Sohnes vom obligatorischen Schwimmunterricht. Ins Feld geführt wurden Gründe der Sittlichkeit und das Argument, aus religiösen Gründen sei ihnen als Mitglieder der palmarianischen Kirche die Teilnahme des Sohnes der Familie am obligatorischen Schwimmunterricht aus religiösen Gründen nicht gestattet. Insbesondere brachten sie vor, in Schwimmbädern und ähnlichen Orten seien unanständige, sittlich krasse Zurschaustellungen üblich. Werde diese religiös motivierte Norm durch Angehörige der Kirche nicht eingehalten, sei dies als «Todsünde» zu qualifizieren. Werde diese «Todsünde» mehrfach begangen, drohe die Exkommunikation des betroffenen Angehörigen der palmarianischen Glaubensgemeinschaft (im Zentrum des palmarianischen Glaubens steht die Gottesmutter Maria. Die palmarianische Kirche mit derzeit etwa 1000 Anhängern hatte sich 1968 von der katholischen Kirche abgespalten. Deren Oberhaupt ist ein ernannter Papst, derzeit Papst Petrus III., bürgerlich der Schweizer Joseph Odermatt).

Nachdem die zuständige Schulbehörde des Kantons Uri das Dispensationsgesuch der Eltern des Knaben abgelehnt hatten, bestätigten die obersten Kantonsbehörden diese Entscheidung. Die Eltern gelangten deshalb an das Schweizerische Bundesgericht, das entschied, dass die verweigerte Dispensation vom Schwimmunterricht mit der in Art. 15 der Schweizerischen Bundesverfassung (BV) garantierten Glaubens- und Gewissensfreiheit in Einklang stehe. Gestützt auf Art. 36 BV (Einschränkungsbestimmung der Verfassung) hielt das Gericht fest, dass die verweigerte Dispensation mit der Glaubens- und Gewissensfreiheit zu vereinbaren sei; Privatinteressen, auch religiös motivierte Interessen, hätten zurückzustehen. Der obligatorische Schwimmunterricht erfülle für alle Kinder – unabhängig von religiösen Aspekten – eine sozialisierende Funktion.

Das Bundesgericht wies die Beschwerde der Eltern des Knaben mit Urteil vom 10. Februar 2026 ab (2C_300/2023). «Causa Sport» (www.causasport.org) wird in der Ausgabe 1/2026 auf diese Entscheidung zurückkommen.

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