Bergsteigertragödie am Grossglockner wird zum Gerichtsfall

causasportnews.com – 15/2026, 14. Februar 2026

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(causasportnews / red. / 14. Februar 2026) Der Grossglockner gehört zu den Wahrzeichen der Alpen. Die Spitze des höchsten Berges Österreichs befindet sich auf 3798 M.ü.M. Der Grossglockner weist keine Schwierigkeiten auf, welche Berggänger zu besonderer Vorsicht anhalten müssten. Alpine Gefahren und erhöhte Schwierigkeiten sind dennoch zu beachten. Besonders, wenn der Berg im Winter bestiegen werden soll. Von der «Stüdlhütte» führen zwei Hauptrouten auf den Gipfel, die etwas leichtere Route, auch Normal-Route genannt, vorbei an der «Erzherzog-Johann-Hütte» von Südosten bis zur Spitze des Berges, und die schwierigere Aufstiegs-Route von Südwesten über den «Stüdlgrat» bis zur Bergspitze.

Am 18./19. Januar 2025 sind die leidenschaftlichen, geübten Bergsportler Thomas P. und Kerstin G. bei Sturm und gefühlter Kälte von minus 20 Grad Celsius unterwegs auf der schwierigeren Route von Südwesten über den «Stüdlgrat» in Richtung Gipfel. Sie kommen langsam voran und liegen im Vergleich mit den bekannten Abschnitts-Zeitlimiten in Verzug. Das Paar ist seit mehr als 17 Stunden unterwegs, dann kann Kerstin G. nicht mehr. Ihren Partner, Thomas P., verlassen allmählich die Kräfte. Er fasst den fatalen Entscheid, seine Freundin, zwar einigermassen geschützt, am «Stüdlgrat», knapp unterhalb des Gipfels alleine zurückzulassen und Hilfe zu holen. Thomas P. bricht auf, gelangt zum Gipfel und steigt dann mit letzter Kraft über die Normalroute zur «Erzherzog-Johann-Hütte» ab. Von dort aus kann er die Alpinpolizei alarmieren, ist jedoch selber gerettet. Für seine Partnerin Kerstin G. kommt jede Hilfe zu spät. Sie ist am «Stüdlgrat» in der Eishölle des Grossglockners erfroren.

Der Bergtod von Kerstin G. hat Österreich und die Alpenländer erschüttert. Kontrovers diskutiert worden ist seit dem Unglück das Verhalten von Thomas P., der seine Partnerin bei Kälte und Sturm auf den höchsten Berg Österreichs führen wollte, sie dann alleine zurückliess, er aber überlebte, während sie starb. Am 19. Februar wird der Bergtod von Kerstin G. am Landgericht Innsbruck verhandelt. Thomas P. ist wegen «grob fahrlässiger Tötung» seiner Partnerin angeklagt. Er beteuert seine Unschuld und sagt, der Versuch, seine Freundin unterhalb des Gipfels zurückzulassen, sei die einzige Chance gewesen, um die erschöpfte Kerstin G. zu retten. Es werden vor Schranken viele Fragen zu beantworten sein. Auch diese, weshalb der wesentlich erfahrenere Bergsteiger Thomas P. bei diesen schwierigen Winterverhältnissen seine Freundin überhaupt bewegt hatte, mit ihm, dem erfahreneren Berggänger, diese Tour über die schwierigere Route in Angriff zu nehmen. Es spricht nach Meinung der Anklage erhebenden Staatsanwaltschaft gegen den Partner der Verstorbenen, dass Kerstin G. die Besteigung nie vorgenommen hätte, wenn sie nicht von ihrem besser trainierten Partner dazu veranlasst worden wäre. Thomas P. wird auch vorgeworfen, nicht alles getan zu haben, um seine erschöpfte Partnerin rechtzeitig zu retten. Er hätte etwa früher einen Notruf absetzen oder einer Helikopterbesatzung ein Signal geben können. War der Bergtod von Kerstin G. ein tragischer Unglücksfall, wie dies der Anwalt von Thomas P. darstellt? Oder einfach Schicksal? Sicher ist, dass der Entscheid von Thomas P., seine Partnerin alleine zurückzulassen, gleichsam im «Stich» zu lassen, wie es einige Beobachter des Unglücks sehen, nicht nachvollziehbar ist. Auf dem vereisten Gipfelkreuz am Grossglockner soll eine unbekannte Person eine Tafel angebracht haben, mit dem Text: «Leider war dir der Anblick nicht mehr vergönnt. Das Schicksal wollte es anders.»

Die strafrechtliche Beurteilung dieses tragischen Geschehens wird dem Innsbrucker Strafgericht in jeder Hinsicht einiges abverlangen.

(Quellen: Diverse Medienberichte; der «Spiegel», Nr. 6, 30. Januar 2026)

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