Ein ganz gewöhnlicher Arbeitsrechtsprozess nur mit ungewöhnlich hohem Streitwert?

causasportnews.com – 117/2025, 19. Dezember 2025

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(causasportnews / red. / 19. Dezember 2025) Es war zweifelsfrei eine spezielle Partei-Konstellation: Am Arbeitsgericht in Paris kreuzten der ehemalige Paris Saint-Germain-Spieler Kylian Mbappé und eben der Nobel-Klub Paris Saint-Germain die juristischen Klingen (vgl. auch causasportnews vom 24. November 2025). Der bei Real Madrid unter Vertrag stehende Ausnahmekönner, der am 20. Dezember 2025 27 Jahre alt wird, hat seinen ehemaligen Klub auf 55 Millionen Euro eingeklagt; ausstehende Saläre und Boni bildeten die Anspruchsgrundlage des französischen Nationalspielers, der sich 2024 mit Getöse aus Paris verabschiedete und (ablösefrei) nach Spanien zog. Weil eine Einigung in dieser arbeitsrechtlichen Streitigkeit nicht zustande kam, trafen sich Kylian Mbappé und Paris Saint Germain dieser Tage vor dem Arbeitsgericht in Paris. Dieses fällte nun zugunsten des Superstars ein Urteil: 60,9 Millionen Euro hat der Klub der Katari dem abgewanderten Spieler zu bezahlen, und zwar tout de suite. Das Urteil trägt den Vermerk »exécution provisoire». 1:0 für den Spieler also, könnte man im Fussball-Jargon festhalten.

Erstinstanzlich endet damit ein an sich ganz gewöhnlicher Arbeitsrechtsprozess – allerdings mit ungewöhnlich hohen Forderungen hüben (Spieler) und drüben (Paris Saint-Germain). Gewöhnlich war in diesem Verfahren das Verhalten der Parteien. Es wurde geklagt, die Gegenseite klagte auch, die eingeklagten Summen wurden immer höher, und am Schluss hatte das Arbeitsgericht das Recht anzuwenden. Nichts blieb von der alten Weisheit übrig: «Im Gerichtssaal und auf hoher See befindet man sich in Gottes Hand». Vor dem Arbeitsgericht schraubten die Anwälte des Spielers den Forderungsbetrag schliesslich auf 263 Millionen Euro. Plötzlich ging es nicht mehr nur um nicht bezahlte Saläre und Boni, sondern um eine angeblich ungerechtfertigte Entlassung, illegale Beschäftigung, Mobbing, usw. Der Klub konterte mit einer Forderung über 440 Millionen Euro wegen angeblicher Transferabsprachen im Vorfeld des Klubwechsels des Stürmers nach Madrid, usw. So verlief dieser Prozess am Pariser Arbeitsgericht in den letzten Tagen wie viele arbeitsrechtliche Verfahren auf der ganzen Welt. Die Parteien warfen alles noch so Absurde in die Waagschale, und das Gericht hat aus diesem Sammelsurium von Behauptungen und Vorgebrachtem das objektive Recht herauszuschälen und dieses anzuwenden. Das Arbeitsgericht qualifizierte schliesslich nur die Forderungen von Kylian Mbappé für stichhaltig und sprach ihm die Summe von 60,9 Millionen Euro wegen unbezahlter Saläre, Boni und Ferienansprüche zu. Die juristische Konter-Strategie des Klubs im Verfahren wurde haushoch verworfen.

Nach diesem Urteil dürfte es allerdings so klar sein wie oft auch sonst in Arbeitsrechts-Prozessen, auch mit niedrigen Streitwerten: Die nächste Instanz wird sich mit diesem Fall befassen müssen. Befriedigt äusserten sich die Anwälte des Spielers nach der Urteils-Eröffnung in Paris (gemäss Tages-Anzeiger, Zürich, vom 17. Dezember 2025: «Dieses Urteil stellt eine einfache Wahrheit wieder her: Selbst in der Welt des Professional-Fussballs gilt das Arbeitsrecht für alle.» – Wie wahr, denn auf die Höhe der Forderungen kommt es in dieser Rechts-Disziplin nicht an. Paris erlebte also in der Causa Kylian Mbappé gegen Paris Saint-Germain und umgekehrt einen ganz gewöhnlichen Arbeitsrechtsprozess, einzig mit ungewöhnlich hohem Streitwert.

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