causasportnews.com – 101/2025, 3. November 2025

(causasportnews / red. / 3. November 2025) Die Weltcup-Skisaison 2025/26 hat begonnen, der alpine Renn-Skizirkus ist lanciert, und die Voraussetzungen für einen idealen Ski-Winter in Europa sind gegeben. In der Wintersportwelt herrscht allerdings eine spürbare Spannung. Bekannt geworden ist, dass zumindest drei renommierte Österreichische Ski-Hersteller ins Fadenkreuz der europäischen Wettbewerbshüter geraten sind. Unerlaubte Absprachen sollen der Grund dafür sein, dass in den Produktionsstätten von «Blizzard», «Atomic» und «Fischer» durch die zuständigen Wettbewerbsbehörden der Europäischen Union (EU) Razzien auf Betreiben der EU-Kommission durchgeführt wurden. Betroffen ist das Milliarden-Business der Ski-Industrie in Österreich. Über 50% der weltweit verkauften Ski werden gemäss Recherchen der Schweizer Zeitung «Blick» in Österreich hergestellt; der gesamte Sportsektor, inkl. Sportausrüstungen, soll jährlich über 24 Milliarden Euro Umsatz generieren. Ein prädestinierter Markt also, um allenfalls auch unerlaubte Preisabsprachen unter den «Grossen» der Branche vorzunehmen (durch Preisabsprachen kann ein Wettbewerb massiv und unerlaubterweise beeinflusst werden, vor allem durch das Fest- und Hochhalten an hohen Preisen). Kein Wunder, sorgen die durchgeführten Razzien für Aufregung und Irritation bei den drei Skimarken, an denen, mit Ausnahme von «Fischer», auch ausländische Investoren beteiligt sind. «Fischer» ist in Österreichischer Familienhand.
Die Konsequenzen von Wettbewerbsverstössen in Ländern der EU sind gravierend. Bei Wettbewerbsverstössen können durch die EU bis zu 10% des Jahresumsatzes abgeschöpft werden. Soweit ist es konkret allerdings (noch) nicht. Die Skifirmen betonen, sich wettbewerbskonform verhalten zu haben, und die EU-Kommission stellt klar, dass solche Prüfungen nicht bedeuten würden, dass sich die Betroffenen wettbewerbswidrig verhalten hätten. Es gilt also für die Ski-Produzenten, die von den Razzien betroffen wurden, eine Art «Unschuldsvermutung».
Entspannt zurücklehnen kann sich die Schweizer Skimarke «Stöckli» mit dem «Aushängeschild» Marco Odermatt. Weil die Schweiz der EU nicht angehört, können die EU-Wettbewerbsregeln hier nicht direkt angewendet werden. Dem Schweizer Wettbewerbsrecht gemäss Kartellgesetz sind sie allerdings unterstellt, und allfällige Preisabsprachen unter Ski-Herstellern, auch im internationalen Kontext mit Berührungspunkten zur Schweiz, wären sanktionierbar, falls das Wettbewerbsrecht (Kartellrecht) durch wirtschaftliche und sozial schädliche Auswirkungen von Kartellabsprachen in der Schweiz verletzt würde.
(Quellen: Insbesondere Agenturen und diverse Medien, insbesondere «Blick», Zürich)
