Wer darf an grossen Sportveranstaltungen teilnehmen und wer nicht?

causasportnews.com – 91/2025, 2. Oktober 2025

(causasportnews / red. / 2. Oktober 2025) In dieser chaotischen, regelrecht verrückt gewordenen Welt Veranstaltungen aller Art zu organisieren, wird immer mehr zur Herausforderung. Es stellt sich auch die Grundsatzfrage: Wer soll oder darf an solchen Events etwa der Unterhaltungsbranche teilnehmen, und wer entscheidet über die Teilnahme?

Zum Beispiel der Eurovision Song Contest der Europäischen Rundfunkunion (EBU). Bezüglich der Teilnahme Israels an diesem Musik- und Gesangswettbewerb der EBU wird ein ganz neuer Weg beschritten. Anfang November sollen die EBU-Mitglieder per Onlinevoting darüber befinden, ob Israel vom Wettbewerb, der im kommenden Jahr zum 70. Mal ausgetragen wird, ausgeschlossen werden soll oder nicht. Israel hat sich den Unmut und den Zorn vieler Länder, auch von EBU-Mitgliedern, zugezogen, weil das Land einen brutalen, nicht zu rechtfertigenden Krieg im Gaza-Streifen (auch) gegen die Zivilbevölkerung, betroffen sind vor allem auch Frauen und insbesondere Kinder, führt und die Bevölkerung aus dem Land vertreibt. Massenmord, Volksvertreibung, Kriegsverbrechen vom Schändlichsten wird der Regierung Israels vorgeworfen; Ministerpräsident Benjamin Netanjahu ist mit internationalem Haftbefehl wegen vermeintlicher Kriegsverbrechen zur Verhaftung ausgeschrieben. Dass er je festgenommen und vor Gericht gestellt werden könnte, wird kaum jemand ernsthaft in Erwägung ziehen. Weil vor allem die USA ihre schützenden Hände über Israel ausgebreitet haben und dies immer noch tun, tötet und vertreibt das Regime von Benjamin Netanjahu die Bevölkerung von Gaza unbehelligt weiter. Eine Ländervertretung Israels möchten viele EBU-Mitglieder deshalb nicht am Jubiläums-Gesangs-Wettbewerb am 16. Mai 2026 in Wien dabeihaben. Demokratisch soll nun also über den Ausschluss Israels vom Eurovision Song Contest entschieden werden. Für den Ausschluss ist ein 75%-Mehrheit erforderlich.

Was heisst das für den Sport und künftige Gross-Veranstaltungen? Sollen Länder, die brutale Kriege führen und das Völkerrecht mit Füssen treten, ebenfalls von sportlichen Wettbewerben ausgeschlossen werden? Was geschieht mit Ländern, deren Regierungen die Macht des Stärkeren zelebrieren und die Menschenwürde verletzen? Sollen sie vom organisierten Sport ausgeschlossen werden, sei es als Teilnehmer an Sportveranstaltungen oder als Veranstalter? Wie ist mit Ländern umzugehen, in denen Völkermord wie eine sportliche Disziplin gehandhabt wird, z.B. im Sudan? Diese und andere «vergessene» internationale Konflikte mit permanenten Gräueltaten vor allem an der Zivilbevölkerung sind glücklicherweise für den internationalen Sport irrelevant; deshalb manifestiert sich hier die Situation auch anders…Dass der Sport apolitisch sei, behauptet heute kaum mehr jemand ernsthaft.

«causasportnews» möchte bei diesen Fragestellungen nicht als «Schiedsrichter» oder als juristisches Gewissen oder sogar als Gralshüter von Moral im internationalen Kontext auftreten. Vielleicht erfolgt im Rahmen der EBU-Abstimmung bezüglich der Teilnahme oder Nicht-Teilnahme Israels am Eurovision Song Contest 2026 ein Fingerzeig – auch für den Sport. On verra…

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