Wieder eine Prozess-Niederlage der FIFA gegen Joseph Blatter

causasportnews.com – 83/2025, 7. September 2025

(causasportnews / red. / 7. September 2025) Den früheren Präsidenten des Fussball-Weltverbandes (FIFA) umrankt eine spezielle Legende: Er gewinnt immer!

Offensichtlich ist das immer noch so; auch in einem (weiteren) Zivil-Prozess, den die FIFA gegen ihren ehemaligen Präsidenten am Bezirksgericht Zürich (Arbeitsgericht) angestrengt hat. Satte 23 Millionen Franken sollten Joseph Blatter und der damalige Finanzchef und spätere Generalsekretär der FIFA, Dr. Markus Kattner, an den Verband als Schadenersatz zurückbezahlen. Finanzchef Markus Kattner überdies noch zusätzlich fast 10 Millionen Franken. So verlangte es der Weltverband mit Sitz in Zürich. Mit Urteil vom 10. Juli 2025, bekannt geworden vor ein paar Tagen, wies das Bezirksgericht die FIFA-Klage vollumfänglich ab, was bedeutet: Der zwischenzeitlich bald 90jährige Walliser gewinnt immer noch.

Der Zivilprozess am Bezirksgericht Zürich hatte seinen Ursprung in Bonuszahlungen im Nachgang zur erfolgreichen FIFA-Weltmeisterschafts-Endrunde 2010 in Südafrika. Mit 11 Millionen Franken (Joseph Blatter), 9 Millionen Franken (Generalsekretär Jérôme Valcke) und 3 Millionen Franken (Finanzchef Markus Kattner) wurden die pekuniären Verbands-Erfolge der WM-Endrunde 2010 in Südafrika honoriert. Wegen Interessenkonflikten und aufgrund des Umstandes, dass sich die FIFA-Funktionäre die Boni unrechtmässig zugeschanzt hätten, klagte die FIFA am Zürcher Gericht. Eingeleitet wurde die Klage 2020, als die drei betroffenen Funktionäre des Weltverbandes längst nicht mehr im Amt waren. Joseph Blatter verlor sein Präsidentenamt 2016. Ein Schelm also, wer vermutet, die Klage insbesondere gegen den FIFA-Präsidenten vor Gianni Infantino sei ein Teil des bekannten Rachefeldzuges des Nachfolgers von Joseph Blatter gegen seinen Vorgänger. Zweifelsfrei hat der aktuelle FIFA-Präsident auch dieses Verfahren gegen den verhassten Joseph Blatter konsequent befeuert. Mit dem Boni-Rückzahlungsbegehren ist die FIFA am Zürcher Bezirksgericht nun jedoch krachend gescheitert.

Die Bonuszahlungen im Nachgang zur WM-Endrunde in Südafrika könnten zwar zu grundsätzlichen Fragen Anlass geben. Ein externes Beratungsunternehmen qualifizierte diese Bonuszahlungen in Millionenhöhe im Milliarden-Geschäft Fussball jedoch als marktüblich. Im konkreten Fall beanstandete das Exekutivkomitee der FIFA, das wichtigste Organ der FIFA, die Bonuszahlungen nicht; der Vergütungsausschuss genehmigte überdies die Zahlungen des Verbandes an die Funktionäre. Demnach fehlte es an massgeblichen Voraussetzungen für eine Gutheissung der Forderungsklage der FIFA gegen die Funktionäre Joseph Blatter und Markus Kattner.  Die Klage wurde vollständig abgewiesen und damit Joseph Blatter auch in diesem Verfahren, zusammen mit dem damaligen Finanzchef, zum Sieger gemacht. Dies dürfte einigermassen bitter für Gianni Infantino sein, dem zugetraut wird, dass er das noch nicht rechtskräftige Urteil des Zürcher Arbeitsgerichts an das Obergericht des Kantons Zürich weiterziehen wird. Dass die FIFA rund 200 000 Franken Gerichtskosten und den beiden ehemaligen Funktionären je 200 000 Franken als Prozessentschädigung bezahlen muss, dürfte den Verband nicht gross stören, auch nicht der Umstand, dass dieses Geld auch für den Fussball hätte eingesetzt werden können; auch Rachefeldzüge haben schliesslich ihre Preise. Hinzu kommen wohl noch ein paar hunderttausend Franken als Honorar für den FIFA-Anwalt.

(Quellenhinweis: Medienmitteilung des Bezirksgerichts Zürich, Arbeitsgericht, vom 29. August 2025, Urteil vom 10. Juli 2025; AG210003-L).                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                     

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