causasportnews.com – 81/2025, 2. September 2025

(causasportnews / red. / 2. September 2025) Der Fall des Schweizer Top-Springreiters Pius Schwizer (vgl. auch causasportnews vom 25. August 2025) hat eine wundersame Wende genommen. Offenbar wegen massiver finanzieller Probleme wurden auf dem Hof des Sportlers in Oensingen (Solothurn) aufgrund behördlicher, wohl zwangsvollstreckungsrechtlicher Anordnungen in Anwesenheit der Polizei mehrere Pferde, die sich im Besitz von Pius Schwizer befanden, mit Beschlag belegt und dann abtransportiert. Kurz nach der spektakulären Aktion der Behörden, die ein dankbares Medien-Thema abgaben, reagierte der Schweizerische Pferdesportverband («Swiss Equestrian») und eliminierte den in finanzielle Bedrängnis geratenen Reiter sanktionsrechtlich aus dem Schweizer Nationalkader; wohl frei nach dem Motto: Wer Schulden hat, ist wohl auch kein ehrbarer Mensch (mehr).
Nun hat sich alles zum Guten gewendet. Pius Schwizer ist es offenbar unter dem Druck der Ereignisse postwendend gelungen, mit seinen Gläubigern Vereinbarungen für die Abzahlung der Schulden, gesprochen wurde von 600’000 Schweizer Franken, zu erzielen. Die wundersame Wende in dieser «Causa» dürfte wohl auch deshalb erfolgt sein, weil offensichtlich die beschlagnahmten Pferde gar nicht im Eigentum des in Bedrängnis geratenen Reiters standen, sondern Drittpersonen gehörten!
So hatte auch «Swiss Equestrian» keine andere Wahl mehr, als den Bann über Pius Schwizers Elitekader-Zugehörigkeit aufzuheben. Dies geschah unmittelbar nach dem Bekanntwerden, dass der Top-Reiter seine pekuniären Probleme, durch Zahlung oder Zahlungsvereinbarungen, gelöst hätte und die beschlagnahmten Pferde wieder zurückgegeben werden mussten.
Merksatz: Pecunia non olet (Geld stinkt nicht); Folgerung: Nur wenn keines da ist, hat dies offenbar ein «Gschmäckle», wie man im Schwäbischen zu sagen pflegt.
