causasportnews.com – 71/2025, 4. August 2025
(causasportnews / red. / 4. August 2025) Der diesjährige Nationalfeiertag in der Schweiz hatte es in sich: Zuerst zertrümmerte der US-Zollhammer des amerikanischen Präsidenten Donald Trump alle Hoffnungen des Kleinstaates im Herzen Europas bezüglich moderater Einfuhrzölle auf Exportgüter aus der Schweiz (es sind nun grundsätzlich Zölle von 39% auf Exporte nach Amerika zu entrichten!). Dann wurde eine Hiobsbotschaft aus Luxemburg verbreitet, nach welcher der Europäische Gerichtshof (EuGH) das Rechtssprechungs-Kartell des organisierten Sportes einschneidend zerlegte. Da war der Schweiz die Lust vergangen, am 1. August einen fröhlichen Nationalfeiertag zu feiern.
Was der US-Präsident gegenüber der Schweizer Export-Industrie anordnete, ist eine Handels-Klatsche, wie sie die Schweiz im internationalen Wirtschaftskontext noch nie eingefangen hatte. Die Schweizerische Regierung wurde regelrecht vorgeführt, und auch die träge sowie mit eher schwachen Lichtern bestückte Bundesverwaltung trug dazu bei, dass die Schweiz als bisher mehrheitlich anerkannte Wirtschaftsmacht in den Grundfesten erschüttert wurde. Die Medien qualifizierten diese für die Schweiz vernichtende Zollankündigung aus Übersee als «grössten Katastrophe seit Marignano», als die kriegerische Auseinandersetzung der Eidgenossen gegen das französische Königshaus 1515 um die Kontrolle des Herzogtums Mailand mit einer krachenden Niederlage der Schweizer endete. Die verlorene Schlacht bei Marignano bedeutete für die Schweiz eine historisch bedeutsame Zeitenwende. Jetzt ist die Schweiz im Zollstreit mit den USA als Land mit äusserst schwachen Staats-Gewalten (Exekutive, Legislative und eine Judikative, die oft nur noch ein Stirnerunzeln hervorruft) entlarvt worden. Seit dem 1. August werden nicht nur Wunden geleckt, vor allem dominiert Hoffnungslosigkeit im einst blühenden Land, das vom Freisinn und den Linken in Richtung Ruin getrieben worden ist.
Apropos Justiz: Die Schweiz trägt die Hauptverantwortung dafür, dass der organisierte, internationale Sport ein Eigenleben in grösster Autonomie führen kann. Es dominiert ein zementierender Sport-Filz in den internationalen Verbänden, die ihre Sitze durchwegs in der Schweiz haben, sowie im Internationalen Olympischen Komitee (IOK) mit Sitz in Lausanne.1984 hat der organisierte Sport unter der Federführung des IOK die Möglichkeit geschaffen, durch die Gründung des Internationalen Sport-Schiedsgerichtshof (TAS, Tribunal Arbitral du Sport), zufälligerweise auch in Lausanne domiziliert, zur Zementierung des Sport-Kartells die Justiz entsprechend einzugrenzen. Das Schweizerische Bundesgericht, in Lausanne einen Steinwurf vom TAS-Sitz entfernt, hat dem Schiedsgerichtshof relativ früh und mehrmals totale Unabhängigkeit attestiert, was eher opportunistisch bedingt war und ist. Das TAS kann sich seit Jahren sicher sein, dass das Bundesgericht die ihm vorgelegten TAS-Entscheidungen relativ ungeprüft durchwinkt. Nun hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg den Mahnfinger erhoben und die TAS-Justiz in den Grundfesten erschüttert und geschwächt. Schiedssprüche des TAS können künftig von staatlichen Gerichten in den Ländern der Europäischen Union überprüft werden. Es müsse möglich sein, die TAS-Urteile, die vom Schweizerischen Bundesgericht nach dem Grundsatz «noli me tangere» (berühre mich nicht) akzeptiert werden, gerichtlich zu kontrollieren, verlautete aus Luxembourg. Die Entscheidung bedeutet ein regelrechtes Fiasko für das TAS, und eine markante Stärkung der strukturell Schwächeren im organisierten Sport, z.B. der Sportlerinnen und Sportler sowie der Sportvereine. Diese leiden oft und in gewisser Hilflosigkeit am kartellistischen Verhalten der bedeutenden internationalen Verbände und des IOK. Es verwundert deshalb nicht, dass die aktuelle EuGH-Entscheidung Vorgänge im Weltfussballverband FIFA betrifft. Die FIFA hatte dem belgischen Fussballverein RFC Seraing untersagt, dass externe Investoren Rechte an Spielern erwerben können und den Klub u.a. mit einer Transfersperre belegt. Das TAS entschied diesen Fall (natürlich) im Sinne der FIFA, und das Bundesgericht gleich nebenan in Lausanne segnete dieses TAS-Urteil talis qualis ab. Künftig, so der EuGH könnten TAS-Urteile von staatlichen Gerichten im EU-Raum überprüft werden. Das TAS sei, weil durch internationale Verbände und das IOK finanziert, nicht unabhängig. Ob die Schweiz nach dieser EuGH-Entscheidung immer noch so konsequent einen EU-Beitritt anzustreben gewillt ist?

