FC Sion zur Bezahlung von fast einer Million Franken wegen zwei ungerechtfertigter Entlassungen verpflichtet

causasportnews.com – 69/2025, 26. Juli 2025

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(causasportnews / red. / 26. Juli 2025) Die neue Super League-Saison 2025 / 26 hat für den FC Sion sportlich hervorragend begonnen. In der Auftaktspartie zur neuen Professional-Meisterschaft am 25. Juli drehte der Walliser Klub das Auswärtsspiel gegen den FC Zürich clever und verwandelte einen zeitweiligen Zwei-Tore-Rückstand in einen 3:2-Sieg. Nach diesem gloriosen Saisonstart bedeutet für das Management des FC Sion die in den letzten Tagen in den Medien vermeldete, doppelte Niederlage des Klubs vor den Walliser Gerichten nur noch ein Neben-Thema. Vor allem für den engagierten und impulsiven, langjährigen Sion-Präsidenten Christian Constantin waren die drei in Zürich gewonnenen Punkten zum Saisonstart mehr wert als die rund 800’000 Franken, welche der FC Sion den beiden ehemaligen Spielern Alexandre Song und Seydou Doumbia wegen ungerechtfertigten, fristlosen Entlassungen bezahlen muss. Glück im Spiel also, Pech im juristischen Gambling.

Im März 2020 hatte sich der FC Sion während der Corona-Pandemie abrupt u.a. vom kamerunischen Mittelfeldspieler Alexandre Song, heute 37jährig, und dem ivorischen Stürmer Seydou Doumbia, ebenfalls 37jährig, getrennt. Die beiden Akteure wurden trotz laufender, befristeter Arbeitsverträge entlassen, weil sie sich weigerten, drastischen Lohnkürzungen zuzustimmen. Der Klub geriet während der Pandemie in wirtschaftliche Schwierigkeiten. Der FC Sion qualifizierte die Weigerungen der Spieler, die verlangten Lohnkürzungen zu akzeptieren, als gerechtfertigte, ausserordentliche Vertragsauflösungsgründe (Art. 337 des Schweizerischen Obligationenrechts, OR). Die Spieler sahen dies anders. Alexandre Song und Seydou Doumbia verklagten den FC Sion und verlangten gestützt auf die aus ihrer Sicht ungerechtfertigten Kündigungen die stipulierten Leistungen aus den Arbeitsverträgen, ebenso die in ihren Augen vom FC Sion geschuldeten Leistungen aus den ungerechtfertigterweise vom Klub gekündigten Kontrakten, und weitere Zahlungen und Entschädigungen (vor allem gemäss Art. 337 Abs. 3 OR). Der im September 2019 verpflichtete Seydou Doumbia verdiente monatlich 40’000 Euro, Alexandre Song, seit 2018 Kaderspieler, 33’000 Euro. Letztlich musste diese arbeitsrechtliche Kündigungs-Streitigkeit mit Folgen von zwei Gerichtsinstanzen beurteilt werden, in zweiter Instanz vom Walliser Kantonsgericht. Dieses erkannte undiskutabel, dass die beiden ausserordentlichen Kündigungen aufgrund der Corona-Lage keine Kündigungsgründe «aus wichtigem Grund» (Art. 337 OR, Abs. 1 und 2) gemäss Obligationenrecht abgeben würden. Die Verträge waren demnach ungerechtfertigterweise sofort aufgekündigt worden. Somit war es evident, dass der Walliser Klub insgesamt den Spielern, die gegen ihren ehemaligen Arbeitgeber vor Gericht zogen, rund 800’000 an Lohn- und Entschädigungszahlungen leisten muss. Zudem hat der FC Sion Gerichtskosten und Verfahrensentschädigungen zu bezahlen; überdies hat er die eigenen Prozesskosten zu tragen. Die «Fälle Alexandre Song und Seydou Doumbia» dürften den FC Sion gesamthaft über eine Million Franken kosten. Das Schweizerische Bundesgericht wird die beiden Fälle nicht mehr beurteilen müssen. Präsident Christian Constantin hat erklärt, diese Rechtsstreitigkeiten beenden und die Zahlungen an die Kläger gemäss Urteilen des Walliser Kantonsgericht leisten zu wollen. «Ich habe mich den Urteilen gefügt», kommentierte er die Lage knapp und knackig. Die drei gewonnenen Punkte in Zürich freuen ihn offensichtlich mehr als ihn die runde Million, welche nun gemäss Gerichtsurteilen aufgeworfen werden muss, schmerzt. Ironie der Geschichte: Weil die beiden Arbeitsverträge von Alexandre Song und Seydou Doumbia zum Zeitpunkt der ausserordentlichen Vertragsbeendigung nur noch drei Monate gelaufen wären, wäre der FC Sion bei konformer Vertragsbeendigung durch Zeitablauf («Auslaufen der Verträge») mit Kosten von «lediglich» 300’000 Franken davongekommen. Mit Fug darf wohl die Grundsatzfrage gestellt werden: Weshalb denn günstiger agieren, wenn es auch teurer geht? Wichtig im kommerziellen Sport ist letztlich die sportliche Leistung, die alleine zählt, bzw. zu zählen scheint.

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