causasportnews.com – 65/2025, 17. Juli 2025

(causasportnews / red. / 17. Juli 2025) Natürlich, selbstverständlich ist die Leichtathletin Caster Semenya eine Frau. Unbestrittenermassen produziert ihr Körper ungefähr dreimal mehr Testosteron (ein Sexualhormon) als dies üblicherweise bei einer Frau der Fall ist. Nachvollziehbar weigert sich die heute 34jährige Läuferin seit Jahren, ihren Testosteronspiegel zu senken. Gezwungenermassen und zur Wahrung der Chancengleichheit im Sport sah sich der Leichtathletik-Weltdachverband (World Athletics, WA) veranlasst, Testosteron-Obergrenzen für Athleten einzuführen.- Alles hört sich so einfach an, ist aber in der Praxis weit komplizierter und komplexer als man es sich vorstellen könnte. Die Welt der intergeschlechtlichen Sportler/innen ist an sich ein schwieriger, teils auch von menschlicher Tragik geprägter Kosmos. So auch die Welt der Top-Athletin Caster Semenya. Die vor Jahren erfolgreiche, südafrikanische Mittelstrecklerin weigerte sich, ihren gemäss den Vorgaben der von WA zu hohen Testosteron-Spiegel mittels eines operativen Eingriffs zu senken. Seit 2018 ist sie deshalb von internationalen Wettkämpfen ausgeschlossen. Es begann der für sie beschwerliche Weg durch die Gerichtsinstanzen. Vor dem internationalen Sport-Schiedsgerichtshof in Lausanne (TAS, Tribunal Arbitral du Sport) blitzte sie ebenso ab wie am Schweizerischen Bundesgericht. Danach erlangte die «Causa Caster Semenya» eine internationale Dimension. 2023 urteilte der Europäische Gerichtshof, dass die Leichtathletin aufgrund des Geschlechts und sexueller Merkmale durch die Testosteron-Verbandsregel diskriminiert und in verschiedenen in der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) garantierten Rechten und Freiheiten verletzt worden sei. Die in diesem Strassburger Urteil unterlegene Schweiz verlangte danach eine Verweisung der Streitsache an die grosse Kammer des Europäischen Gerichtshofs. Dieses aus 17 Richterinnen und Richtern bestehende Entscheidgremium bestätigte das vor zwei Jahren gefällte Urteil des Gerichtshofs mit 15 gegen 2 Stimmen, erkannte aber, dass das Verfahren der Athletin vor dem Schweizerischen Bundesgericht (lediglich) nicht fair gewesen sei (Verstoss gegen Art. 6 EMRK). Das höchste Schweizer Gericht überprüfte das Urteil des Sport-Schiedsgerichts (TAS) nur unter eingeschränkten Gesichtspunkten, was der Schweiz nun ein juristisches Grounding in Strassburg bescherte. Diese Niederlage ist eine Niederlage, auch wenn sie nun von der Schweiz und dem Schweizerischen Bundesgericht schöngeredet wird. In der Tat sah die grosse Kammer des Strassburger Gerichtshofs keine weiteren Verstösse der Schweiz gegen die EMRK wie der Gerichtshof vor zwei Jahren, sondern «einzig» einen Verstoss gegen die Fairness-Bestimmung der Konvention. Aber die Rüge eines unfairen Verfahrens aus Strassburg bedeutet für die Schweiz dennoch eine schallende Ohrfeige. Eine teure zudem, denn die Schweiz muss der in der grossen Kammer obsiegenden Sportlerin nicht weniger als 80’000 Franken als Entschädigung bezahlen.
Verurteilungen eines Vertragsstaates wegen Verletzung der Europäischen Menschenrechts-Konvention (EMRK) sind für das Land, welche die im Vertragswerk zugesicherten Rechte und Freiheiten der Personen verletzen, die der Hoheitsgewalt dieses Staates unterstehen, immer einschneidend. Die Verurteilung der Schweiz wegen der Verletzung des Rechts auf ein faires Verfahren von Caster Semenya hat über den Sport hinaus Reaktionen bewirkt. Allerdings nicht in der Tragweite wie beispielsweise nach dem Obsiegen des Vereins KlimaSeniorinnen Schweiz und andere über die Schweiz. Am 9. April 2024 urteilte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte, dass die Schweiz wegen Versäumnisse in der Klimapolitik die EMRK verletzt habe. Diese Entscheidung hatte selbstverständlich mit Sport direkt nichts zu tun (obwohl das Klima folgerichtig auch Einflüsse auf die sportliche Betätigung, nicht nur von Seniorinnen und Senioren, hat), zeigte jedoch die grundsätzliche, mögliche Sprengkraft von Urteilen des Europäischen Gerichtshofs. Es sei nicht verschwiegen, dass dieses sog. «Klimaurteil» in verschiedener Hinsicht heftig diskutiert wurde und wird. Aber eben: iudicium durum, sed iudicium… (frei übersetzt: ein hartes Urteil, aber es ist ein Urteil)
Nachtrag: Die Schweiz ist der Meinung, das «Klimaurteil» des Europäischen Gerichtshofs sei derart abwegig, dass sie den Strassburger Richterspruch einfach einmal ignoriert.
