Ski-Rennsport-Gemetzel: Jetzt klagt doch einfach ‘mal die FIS ein!

causasportnews.com – 9/2025, 27. Januar 2025

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(causasportnews / red. / 27. Januar 2025) Im Moment kursiert im alpinen Ski-Rennsport die Quizfrage: «Was ist der Unterschied zwischen einer Autobahn und einer Ski-Speed-Strecke?». – Antwort: Auf der Ski-Piste kommt einem nie ein «Geisterfahrer» entgegen.

Das war allerdings, adaptiert, nicht immer so. Tatjana Lebedewa zum Beispiel, aktuell bald 51jährig, erlebte im Training zur Ski-WM in der Sierra Nevada (Spanien) 1996 Ähnliches und einige Schrecksekunden, als sie eine Kollision mit dem FIS-Ski-Funktionär Harald Schönhaar, der sich irrtümlicher- und auch unberechtigterweise auf der Rennstrecke befand, nicht mehr verhindern konnte. Schwer verletzt musste sie notfallmässig versorgt werden und kehrte nie mehr in den Weltcup zurück. Der tragische Unfall war für die Russin zugleich ein Kampf um Schadenersatz und Genugtuung gegen den Internationalen Skiverband (FIS) mit Sitz in Oberhofen / Schweiz am Thunersee; dieser galt am Geschehen zivilrechtlich als voll schuldig. Letztlich musste sich Tatjana Lebedewa mit Minimalentschädigungen begnügen, weil ihr auch das Geld für langwierige Rechtsstreitigkeiten fehlte.

Apropos alpine Weltmeisterschaften: Die alpinen Welt-Titelkämpfe werden heuer vom 4. bis 16. Februar 2025 im Österreichischen Saalbach im Salzburgerland stattfinden.

Allerdings werden es der Athletinnen und Athleten immer weniger, die in den Speed-Disziplinen an den Weltmeisterschaften teilnehmen können. Oder wie es der allseits beliebte Norweger Aleksander Kilde, der seit der Lauberhorn-Abfahrt in Wengen vor einem Jahr wegen schwerer Verletzungen seither keine Rennen mehr bestreiten kann, sieht: «Wir müssen etwas machen, sonst haben wir bald keine Athleten mehr». Von Speed-Rennen zu Speed-Rennen werden die Verletztenlisten bei den Männern und den Frauen länger, die Stürze führen zu immer mehr langen Ausfällen. Den Fahrerinnen und Fahrern werden Pisten zugemutet, die brandgefährlich sind, wenn sich die Athletinnen und Athleten an die Limiten begeben – und darüber hinaus. Das tun sie in der Regel immer. Marco Odermatt bildete bei der Lauberhorn-Abfahrt am letzten Samstag die Ausnahme. Er ging lediglich ein kalkuliertes Risiko ein und beendete das Rennen, für ihn und die Sportwelt ungewöhnlich, «nur» auf Platz 6. Mit Blick auf die bevorstehende WM ist dies allerdings eine kluge Verhaltensweise. Sonst diktieren die Tempi das Geschehen. Die Rennen werden so etwas wie sinnlose Rasereien mit Höchstgeschwindigkeiten gegen 150 Km/h. So verordnet es die FIS. Das fortlaufende, regelrechte Rennsport-Gemetzel wird in Kauf genommen. In den Speed-Disziplinen zählen nur noch das Spektakel und der Nervenkitzel, meist getreu der Marketingstrategie von «Red Bull». Zerlegt es die Fahrerinnen und Fahrer, die modernen Gladiatorinnen und Gladiatoren in Eis und Schnee, oder nicht? Das ist dann die Frage. Angeheizt wird dieses spektakuläre Spiel zwischen Leben und Tod durch das Fernsehen. Bei den Übertragungen eingeblendet werden vor allem Höchstgeschwindigkeiten, Abschnittszeiten und Sprungweiten (z.B. in Kitzbühel im Bereich der «Mausefalle»). Die Individualität der Fahrerin oder des Fahrers steht im Hintergrund, die aktuellen Gesamtranglisten werden nur solange eingeblendet, dass sich sicher niemand ein effektives Bild über die Klassierungen der heil ins Ziel gekommenen Fahrerinnen und Fahrer machen kann. Ranglisten als Relikt eines noch sportlichen Kräftemessens in den Wintermonaten. Im Rahmen der Sport-Maxime «citius, altius, fortius» steht das «citius» («schneller») im Vordergrund, koste es, was es wolle, und sei es die Gesundheit oder sogar das Leben der Athletinnen und Athleten.

Sollen die Athleten jedoch geschützt werden, gibt es nur ein Rezept, nämlich Geschwindigkeitsreduktionen. Die Fahrerinnen und Fahrer sind den aufoktroyierten Geschwindigkeitsexzessen schutzlos ausgesetzt und ausgeliefert. Was der Monopolverband FIS diktiert, ist so etwas wie das moderne Rennsport-Evangelium.- Wird dieser Wahnsinn nicht eingedämmt, hilft im Falle erlittener, schwerer Verletzungen wohl nur ein juristisches Vorgehen gegen die FIS. Für die Gefährdung des Lebens, auch der Teilnehmer an den Sportevents, ist die FIS als Veranstalterin der Rennen verantwortlich. Klagen nach schweizerischem Recht und in der Schweiz (am Ort des beklagten Verbandes) aufgrund dieser Wahnsinns-Konstellation wären zweifelsfrei von Erfolg gekrönt. Lässt die FIS weiterhin diese Rasereien zu und fördert sie noch, müsste geschädigten Athletinnen und Athleten zugerufen werden: «Klagt doch einfach ‘mal die FIS ein!» – Tribunal Arbitral du Sport (TAS) hin oder her (Athletinnen und Athleten sind grundsätzlich gehalten, Klagen am verbandslastigen Sport-Schiedsgericht in Lausanne einzureichen und nicht an ordentliche Gerichte zu gelangen. Diese vom organisierten Sport aufgezwungene, parteiische Schiedsgerichtsbarkeit lässt sich allerdings ignorieren. Manchmal bewirken Klagen doch etwas…

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