
causasportnews.com – 8/2025, 25. Januar 2025
(causasportnews / red. / 25. Januar 2025) Was Iffezheim für Baden-Baden ist, ist Fehraltorf für Zürich; oder die «Krieau» im Pratergelände für Wien. Die Pferderennbahn im 7000 Seelen-Dorf Fehraltorf in der Nähe des idyllischen Pfäffikersees war lange ein Top-Ereignis für die Zürcher High Society und ein bedeutender, nationaler Sportanlass. Seit 1943 organisierte der Reitverein Kempttal die Rennen, zu dem bei guten Bedingungen um 10’000 Zuschauerinnen und Zuschauer den traditionellen Pferderennen beiwohnten. Letztmals fanden die Rennen 2019 statt. In den Jahren 2020 und 2021 machte «Corona» dem organisierenden Verein einen Strich durch die Rechnung. Im Herbst 2021 pflügte ein Landeigentümer und Landwirt sein Land, das für die Rennen verwendet werden muss, um und versetzte es in einen unbrauchbaren Zustand. Das Gelände, auf dem sich die Rennbahn befindet, gehört zu einem grossen Teil der Gemeinde Fehraltorf. Ein Teil steht im Eigentum des Pferdesportzentrums. Sodann teilen sich drei private Grundeigentümer den Rest des Landes.
Die Gemeinde wollte den renitenten, zwischenzeitlich verstorbenen Bauer auf die Linie «pro Osterrennen Fehraltorf» bringen – vergeblich. So wurde ein juristischer Kunstgriff angewandt, der es auch ermöglicht hätte, die Erben des Landwirts zu zwingen, ihren Widerstand gegen die Pferderennbahn aufzugeben. Dies sollte mit Hilfe eines «Werkplans» geschehen. Die kantonale Baudirektion versagte dem brisanten Winkelzug die Zustimmung mit der Begründung, ein Werkplan diene der Erfüllung einer öffentlichen Aufgabe; Pferderennen würden dieser Voraussetzung nicht gerecht. Das Baurekursgericht sah es gleich und hielt in dem soeben bekannt gewordenen Entscheid vom 18. Dezember 2024 an der Einschätzung der Zürcher Baudirektion und wies den Rekurs der Gemeinde Fehraltorf ab. Ein Werkplan dürfe nur für Werke, die einer öffentlichen Aufgabe dienten, erstellt werden. Konkret fehle es dem Werkplan deshalb an einer Grundvoraussetzung, hielt das Gericht fest. Mit diesem juristischen Schachzug sollte eine Möglichkeit geschaffen werden, um das Land der Erbengemeinschaft im Enteignungsverfahren zu entziehen. Die Gemeinde Fehraltorf gibt sich nach dieser Entscheidung des Baurekursgerichts allerdings (noch) nicht geschlagen und will den Fall vor das Zürcher Verwaltungsgericht bringen. Dafür hat sie einen Verfahrenskredit von CHF 45’000 bewilligt. Sie argumentiert, es gehe hier um die Rettung einer von zwei bedeutenden Pferderennbahnen im Kanton Zürich. Es ist also ungewiss, ob sich die Zürcher High Society jemals wieder an den Osterrennen in Fehraltorf vergnügen kann – so wie die High-Society von Baden-Baden in Iffezheim.
(Quelle: «Tages – Anzeiger» vom 21. Januar 2025)
«Causa Sport» (www.causasport.org) wird sich in der nächsten Ausgabe (1/2025) mit dieser Entscheidung des Baurekursgerichts vom 18. Dezember 2024 befassen.
