Diskriminierung eines biologischen Mannes im «Lady’s First»

causasportnews / Nr. 1161/07/2024, 15. Juli 2024

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(causasportnews / red. / 15. Juli 2024) Die folgende Geschichte, die sich in Erlangen (Deutschland) zutrug, sei lediglich vorgetragen, nicht jedoch kommentiert. Sie endet mit dem einstweiligen Fazit, dass ein biologischer Mann, der sich als Frau fühlt, wegen Diskriminierung durch das «Lady’s First», ein Fitnessstudio für Frauen, entschädigt werden soll.

Die Geschichte trug sich so zu: Doris Lange betreibt im mittelfränkischen Erlangen ein Fitnessstudio («Lady’s First») für Frauen. Ein Mann, der sich als Frau begreift, wollte Mitglied in diesem Fitnessstudio werden, was Doris Lange jedoch ablehnte. Der Mann, der sich als Transfrau vorstellte, wünschte, ein Probetraining zu absolvieren. Die Inhaberin des «Lady’s First» lehnte dies mit einem Verweis auf das Hausrecht ab; ein Fitnessstudio-Vertrag kam demnach nicht zustande. Es meldete sich in der Folge die Antidiskriminierungsbeauftragte der Deutschen Bundesregierung bei Doris Lange. Vorgeschlagen wurde von ihr, dass die Fitnessstudio-Betreiberin dem Mann eine angemessene Entschädigung von 1000 Euro für die erlittene Persönlichkeitsverletzung nach dem durch das Studio verweigerten Vertragsabschluss bezahlen solle. Offenbar unstrittig ist das Faktum, dass konkret aus juristischer Sicht eine Diskriminierung des Mannes, bzw. des männlichen Geschlechts, vorliege. Doris Lange wendete vergeblich ein, sie wolle, dass ihr Studio ein sicherer Ort für Frauen bleibe, deshalb habe sie den Mann abgelehnt.

Strittig ist nun allerdings, ob die Antidiskriminierungsbeauftragte für die rechtliche Beurteilung der Diskriminierung überhaupt zuständig sei. Dies scheint eher nicht der Fall zu sein. Der Anwalt der Studio-Betreiberin ist, wohl zu Recht, der Meinung, der Fall sei von den Gerichten zu beurteilen und nicht von der Antidiskriminierungsbeauftragten. Somit wird wohl ein Gerichtsverfahren unumgänglich werden. Doris Lange musste sich für diesen Rechtsstreit, der dauern und sogar mehrere Gerichtsinstanzen beschäftigen könnte, anwaltlichen Beistand sichern. Sie lancierte zur Begleichung von Gerichts- und Anwaltskosten einen öffentlichen Spendenaufruf. Innert 24 Stunden kamen mehr als 10 000 Euro zusammen. Die Studio-Betreiberin bedankte sich für die «Welle der Solidarität» und für die eingegangenen Spendengelder. Affaire à suivre, wäre man geneigt festzuhalten.

(Quelle: Neue Zürcher Zeitung, Internationale Ausgabe, 6. Juni 2024)