Eishockeyaner in der Markenschutz-«Falle»

causasportnews / Nr. 1121/03/2024, 14. März 2024

Photo by Tima Miroshnichenko on Pexels.com

(causasportnews / red. / 14. März 2024) Zu behaupten, es würde Spannenderes im Spannungsfeld von Sport und Recht geben als der Markenschutz, angewendet auf einen sportlichen Sachverhalt, wäre zweifelsfrei eine masslose Übertreibung. Es wäre wohl etwa so, wie wenn suggeriert würde, die Rechteverwertung bezüglich der Wettbewerbe im Sportfischen wären geeignet, zum Publikumsrenner zu werden. Dennoch gibt es immer wieder Konstellationen, welche das Markenschutz-Recht im Zusammenhang mit sportlichen Vorgängen und Sachverhalten zumindest interessant erscheinen lassen. So wie der soeben bekannt gewordene und in der Boulevard-Presse (so im Blick vom 13. März 2024) ausgebreitete Fall aus dem Eishockey.

Die Schweizer Eishockey-Nationalmannschaft tritt seit Jahren mit dem Schweizer-Kreuz als Wappen auf der Wettkampf-Bekleidung an. Dieser Umstand hat nun die Gralshüter des Markenschutzrechts auf den Plan gerufen. Das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum(IGE), fürwahr kein Amt mit exzessivem Sexappeal, soll dem Schweizerischen Eishockeyverband (Swiss Ice Hockey Federation, SIHF) verboten haben, weiterhin das Schweizer Wappen auf den Dresses der Nationalmannschafts-Spieler zu führen. Die Grundlage für diese Intervention bietet das Bundesgesetz über den Schutz des Schweizerwappens und anderer öffentlicher Zeichen, kurz «Wappenschutzgesetz», vom 21. Juni 2013 (!). Das Wappen darf allenfalls verwendet werden, wenn das EIG hierzu die Erlaubnis einräumt, also eine Lizenz erteilt. Dass diese Lizenz hätte beantragt werden können und müssen, haben die rührigen Eishockey-Macher mit dem schillernden Präsidenten und ehemaligen Handballer (!) Stefan Schärer an der Spitze, wohl einfach verschlafen. Auch wenn es um die Schweizer Nationalmannschaft geht, ist Eishockey grundsätzlich eine Sportart mit nationalem und auch internationalem Bezug. Da kann die nationale Rechtslage schon einmal unters Eis geraten.

Es wird sich zeigen, ob der SIHF nun «nachbessern» wird, damit die Nationalmannschafts-Spieler auch künftig mit dem Schweizer Wappen auf der Brust einlaufen können. Zumindest einmal und in diesem Fall ist es bei dieser Sach- und Ausgangslage ungerecht, die Schuld für dieses peinliche Versäumnis des Verbandes den Wappenschützern in Bern zuschieben zu wollen. Das Versagen liegt klar bei der Eishockey-Führung.

Wenn es peinlich wird, lassen sich die Peinlichkeiten auch noch perpetuieren. Da der Eishockeysport eine vielbeachtete Plattform abgibt, hat die Inaktivität des SIHF in dieser Angelegenheit natürlich sofort die Politiker auf den Plan gerufen. Für sie ist das Versäumnis des Verbandes ein Grund, um eine Gesetzesänderung des Wappenschutzgesetzes zu fordern. So soll der stets populistisch auftretende SP-Nationalrat und ehemalige TV-Mitarbeiter Matthias Aebischer bereits einen Vorstoss zur Anpassung des Wappenschutzgesetzes lanciert haben. Das kann versucht werden, und vielleicht bringt auch ein solcher Dilettantismus Wählerstimmen. Wahrscheinlich ist aber einfach der Umstand ignoriert worden, dass einfach eine Autorisation des IGE eingeholt werden müsste, um dieser Markenschutz-«Falle» zu entrinnen…