causasportnews / Nr.1062/09/2023, 23. September 2023

(causasportnews / red. / 23. September 2023) Ziemlich rüde ging es offenbar anlässlich eines Karibik-Urlaubs zwischen dem Fussball-Star Jérôme Boateng und dessen damaliger Freundin zu und her. Die Folge dieses zumindest teilweise eher unharmonischen Zusammenseins beschäftigt seit einiger Zeit die Gerichte in Bayern, wo der Weltmeister von 2014 damals spielte (während zehn Jahren beim FC Bayern-München; vgl. auch causasportnews vom 8. November 2022). Nun hat der 35jährige, derzeit vereinslose Spieler am Obersten Bayerischen Landesgericht soeben einen juristischen Achtungserfolg erzielt: Die Verurteilung des Fussball-Stars im fortgeschrittenen Alter, der wegen Körperverletzung und Beleidigung von zwei Gerichten in Bayern schuldig gesprochen und zuletzt mit einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu je 10 000 Euro (was 1,2 Millionen Euro ausmacht) belegt wurde, ist aufgehoben worden. Jérôme Boateng kann nun (nochmals) versuchen, das Verdikt am Landgericht München I korrigieren zu lassen. Grund für die Aufhebung des Urteils durch das höchste ordentliche Gericht im Freistaat Bayern war das Verhalten des urteilenden Richters der Vorinstanz (Berufungsverfahren). Dieser zeigte sich während der Verhandlung gegen den Fussballspieler, der nach zwei Vertragsjahren zuletzt bei Olympique Lyon nun einen neuen Arbeitgeber sucht, ziemlich genervt. Er rügte den Beschuldigten bzw. die Verteidigung des Beschuldigten, das Verfahren mit immer neuen Anträgen zu verzögern. Zudem stellte er eine Strafverschärfung wegen dieses Verhaltens in Aussicht, falls es zu einem Schuldspruch kommen würde. Der Schuldspruch wurde Tatsache; ob sich die «Drohung» des Richters auf das Strafmass auswirkte, ist nicht bekannt. Schon die Umstände des richterlichen Verhaltens, das der Verteidiger des Innenverteidigers als «erschütternd unfair» bezeichnete, genügten jedoch, um das Urteil aufzuheben und eine neue Durchführung des Prozesses anzuordnen.
Der Ausgang der nächsten, vierten Prozessrunde in der «Strafsache Jérôme Boateng» am Landgericht München I, die wohl erst im kommenden Jahr stattfinden wird, ist völlig ungewiss und auch offen. Zwar belässt das durch zwei Instanzen gefällte Urteil (Schuldspruch des Spielers) wohl nicht allzu grosse Hoffnungen für einen Freispruch. Aber immerhin bekommt Jérôme Boateng, für den nach wie vor die Unschuldsvermutung gilt, eine vierte Chance zur Resultatkorrektur in dieser juristischen «Verlängerung».
