Sport als Arbeit oder ähnlich – und was danach?

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causasportnews / Nr. 1035/07/2023, 9. Juli 2023

(causasportnews / red. / 9. Juli 2023) Wie heisst es so schön, wenn es um die wissenschaftliche oder pseudo-wissenschaftliche Veröffentlichung vor allem im Zusammenhang mit Darstellungen und Wertungen aller Art geht: «Nur wer nicht publiziert, wird nicht widerlegt». Nun muss «causasportnews» eingestehen, dass es die Redaktion selber erwischt hat (also quod erat demonstrandum). So wurde in der Meldung vom 7. Juli (causasportnews vom 7. Juli 2023) Roger Federer: Nur nicht zum Film!) die zurückgetretene Tennis-Ikone Roger Federer im Zusammenhang mit dessen Eintritt ins (Sport-)Rentenalter in die Nähe von Arbeitnehmern gerückt, was zugegebenermassen eine kurzsichtige Darstellung und völlig abwegig war. Selbstverständlich war der Maestro des Filzballs zu seiner Aktivzeit alles andere als ein Arbeitnehmer (etwa im Mannschaftssport im Sinne von Art. 319 ff. des Schweizerischen Obligationenrechts, denn Sportler sind allenfalls atypische Arbeitnehmer); er ist es auch jetzt nicht. Er dürfte vor allem im Auftrag insbesondere der Werbeindustrie im Einsatz stehen. Ein Tennisspieler als Individualsportler ist grundsätzlich alles, nur kein Arbeitnehmer. Er erbringt zwar eine sportliche Leistung, sein Erwerbs- und Betätigungs-Status kann aber mit Unterhaltern, Entertainern oder Bühnen- und Show-Stars verglichen werden. Der langjährige Coach von Roger Federer, Ivan Ljubicic, hat es in den Medien auf den Punkt gebracht: «Roger empfand Tennis nie als Arbeit»; zu sehr habe er stets einen Drang verspürt, ein Racket in die Hand zu nehmen. Wobei der Umkehrschluss, dass, wer einen Drang verspürt, etwas Bestimmtes zu tun, keine Arbeit verrichte, auch nicht zutrifft.

Zufälligerweise hat sich in der aktuellen Sauregurkenzeit im Sport auch eine andere, ehemalige Tennis-Professionalspielerin zurückgemeldet, die heute als TV-Expertin für das Schweizer Fernsehen, in dieser Funktion wohl zweifelsfrei als Arbeitnehmerin, im Einsatz steht: Die 44jährige Baslerin Patty Schnyder, die während ihrer grossen Tennis-Karriere, u.a. als Ranglisten-Nummer 7, nicht nur auf den Tennis-Plätzen der Welt brillierte. Sondern sie sorgte auch neben dem Sportplatz wegen ihres Privatlebens, das in den Medien, einen ungebührlich grossen Raum einnahm, für Furore. Da war die Geschichte mit dem «Heiler» Rainer Harnecker, zu deren Überwachung Patty Schnyders Eltern den Privatdetektiv Rainer Hofmann, engagierten. Das Ganz endete mit der Heirat von Patty Schnyder und Rainer Hofmann. Die Ehe hielt zehn Jahre, die Geschichte entzweite die Sportlerin und ihre Eltern. Mit ihrem Partner Jan Heino lebt Patty Schnyder heute in Deutschland. Aus der Beziehung stammen zwei Töchter. Mit der soap opera um Rainer Harnecker und mit dem Zerwürfnis mit ihren Eltern sorgte die begnadete Tennisspielerin indirekt für juristisches Aufsehen. In einem spektakulären Verfahren und aufgrund der Berichterstattung in einem Boulevard-Medium in der «Causa Patty Schnyder» erkannte letztlich das Schweizerische Bundesgericht, dass die Zeitung «Blick» dem Vater von Patty Schnyder zufolge einer widerrechtlichen Persönlichkeitsverletzung durch die damalige Berichterstattung den Gewinn aus dem Absatz des Medienerzeugnisses herauszugeben habe (Urteil des Schweizerischen Bundesgerichts vom 7. Dezember 2006 betr. Art. 28a Abs. 3 ZGB, BGE 133 III 153). Patty Schnyder, bzw. ihr Vater, hat mit seiner Klage die Medien-Rechtsprechung ungemein bereichert und vorexerziert, wie den Medien-Berichterstattungsexzessen der heutigen Zeit wirksam begegnet werden kann. Die Medien lieben alles, ausser, wenn sie ihre Geschäftsbücher transparent machen müssen, damit ein Gewinn nachvollziehbar wird.

Nach einem neuen Betätigungsfeld oder neuen Betätigungsfeldern wird sich nun auch der Spitzen-Triathlet Jan van Berkel umsehen. Soeben hat er seine sportliche Abschiedsvorstellung gegeben und am Ironman Switzerland in Thun seine Karriere als Professional mit einem grandiosen, finalen Sieg gekrönt. Der gelernte, 37jährige Jurist und bekennende «Causa Sport»-Leser (www.causasport.org) kann sich nun eine Betätigung in der Juristerei ebenso vorstellen wie Aktivitäten im Sportbereich. Der mit der ehemaligen Eiskunstläuferin Sarah Meier, heute van Berkel, verheiratete Ausnahmeathlet, will sich aber zuerst einmal ausgiebiger als bis anhin seiner Familie widmen. In diesem «Fall» sei es gestattet, dem erfolgreichen Top-Sportler und Berufskollegen herzlich zu seinen langjährigen, grossen Leistungen in dieser Hardcore-Sportart herzlich zu gratulieren!